Kfz-Gutachter im Saalekreis

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Saalekreis bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Saalekreis

Als Kfz-Gutachter in Saalekreis und Auto-Sachverständige in Saalekreis bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

TÜV Nord Logo
Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Ein Schadensgutachten wird nach einem Unfall erstellt

Die Versicherungen melden jährlich in Deutschland ca. vier Millionen Unfälle. Das zeigt, dass Unfälle sehr schnell geschehen können. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Saalekreis bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt diverse Gründe ein Auto in Saalekreis zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei gibt es zahlreiche Einflussfaktoren. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Gutachter Profi im Saalekreis