Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Kreypau bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Kreypau.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Kreypau und Auto-Sachverständige in Kreypau bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall ist schnell passiert: Allein in Deutschland wird von den Versicherern eine Zahl von rund vier Millionen Unfällen jährlich gezählt. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Kreypau festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Kreypau vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.
Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Außerdem erhalten Sie in Kreypau auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.
Der Verkauf eines Fahrzeuges in Kreypau kann viele Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei sind Faktoren zu bedenken, die zur Wertfindung mit beachtet werden müssen. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.
Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Kreypau auf Herz und Nieren geprüft. Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Machen Sie einfach einen Termin mit uns aus und lassen Sie unsere Experten in Kreypau prüfen, es lohnt sich.
Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Der Aufbau und die Gliederung des Gutachtens sind durch die Änderung einfacher und übersichtlicher geworden. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 wird im Gutachten beibehalten. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Das Gutachten umfasst eine Überprüfung der Bauteile, da Oldtimer fast ausschließlich aus Original-Bauteilen bestehen dürfen, und entspricht dem Umfang einer Hautptuntersuchung nach §29 StVZO. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. So dürfen an einem solchen Auto fast nur Originalteile verbaut sein, da man ansonsten nicht das Oldtimerkennzeichen erhält. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Kreypau hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Kreypau für Sie da sind: