Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Lieskau bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Lieskau.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Lieskau und Auto-Sachverständige in Lieskau bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Damit die Betroffenen die Versicherungsansprüche geltend machen können, sollten sie umgehend von einem neutralen Kfz-Gutachter in Lieskau den Schaden bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Lieskau vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.
Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Dazu wird Ihnen in Lieskau eine kompetente Beratung gewährt. Ein volles Gutachten eines Kfz Sachverständigen ist bei einem Bagatellschaden in Lieskau nicht erforderlich. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.
Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.
Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits ist es auch möglich, den Händlereinkaufswert sowie den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Wir unterscheiden so in verschiedenen Kategorien, zu welcher Summe ein Kauf noch sinnvoll ist. Zu unserem Leistungsumfang gehören auch die Übernahmen von Firmenwägen, die Leasing-Rücknahme und die Ermittlung des Wertes Ihres Oldtimers.
Unsere Kfz-Sachverständige in Lieskau prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. In die Bewertung lassen wir alle für den Wert relevanten Daten bzw. Kriterien einfließen. Daher kann es durchaus nützlich sein, eine neutrale Meinung des Fachmannes einzuholen. Wir prüfen für sie ob und in welchem Rahmen der Preis gerechtfertigt ist. Mit einem Termin bei unseren Kfz-Sachverständigen in Lieskau können sie sicher sein, dass unsere Experten für sie eine neutrale Wertermittlung unter Berücksichtigung aller Punkte erfassen. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Lieskau und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.
Zur Anschaffung eines Oldtimers wird ein spezielles Gutachten benötigt (§23 StVZO). Bis 2006 gab es die besondere Betriebserlaubnis für Oldtimer, die jetzt durch das Gutachten ersetzt wurde (§§9 Absatz 1 und 17 FZV).
Das Gutachten wird heute strukturell einfacher und damit übersichtlicher gehalten. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:
Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Fast keine anderen Bauteile als originale Bauteile dürfen an einem Oldtimer verbaut sein, um die gewünschte Oldtimerzulassung zu erhalten. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Lieskau näher beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Lieskau für Sie da sind: