Die Kfz-Gutachter in Günthersdorf

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Günthersdorf bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Günthersdorf.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Günthersdorf

Als Kfz-Gutachter in Günthersdorf und Auto-Sachverständige in Günthersdorf bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung von Schadensgutachten nach Unfällen

Rund vier Millionen Unfallschäden registrieren die Versicherer jährlich in Deutschland. Derjenige, welcher von einem solchen Unfall betroffen ist, sollte, damit die Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, zügig den Schaden von einem Kfz-Gutachter in Günthersdorf, welcher neutral ist, feststellen lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall stellen sich einige bedeutsame Fragen, welche nur über ein Gutachten geklärt werden können:

  • Wie hoch werden die Kosten für die Reparatur des Unfallschadens sein?
  • In welcher Höhe hat das Fahrzeug eine Wertminderung erlitten?
  • Ist sogar ein technischer sowie wirtschaftlicher Totalschaden beim Unfall entstanden?
  • Welchen Rest- und Wiederebbeschaffungswert hat das Fahrzeug?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Günthersdorf vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile hat ein neutrales Kfz-Gutachten für Sie?

Ein Gutachten eines unabhängigen Experten garantiert Rechtssicherheit und eine 100%ige Regulierung des Schadens. Außerdem erhalten Sie in Günthersdorf auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden sind preiswertere Möglichkeiten in Günthersdorf als ein Gutachten möglich, um den entstandenen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Sie sollten uns in jedem Fall auch hier kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Es gibt vielfältige Gründe ein Fahrzeug zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Diesbezüglich sind verschiedene Faktoren entscheidend. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Sonstige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch eine Festlegung des Wiederbeschaffungswertes oder Händlereinkaufswertes erfolgen. Dabei erfolgt auch eine Unterscheidung in verschiedene Kategorien für welche Interessengruppe der Verkauf sinnvoll ist und für welche nicht. Ebenfalls spielen für uns Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers eine zentrale Rolle.

Die Voraussetzung für einen fairen Angebotspreis

Das Fahrzeug wird von unseren Kfz Gutachtern in Günthersdorf gründlich auf Herz und Nieren untersucht. Wir lassen alle für den Fahrzeugwert relevanten Kriterien mit in die Bewertung einfließen. Eine neutrale Meinung hilft Ihnen, bei einem Kauf oder Verkauf eine Verhandlungsbasis zu erhalten. Nach der Prüfung unseres Kfz-Sachverständigen in Günthersdorf erhalten sie eine Auskunft, in welchem preislichen Rahmen eine Verhandlung stattfinden sollte. Selbstverständlich entdecken unsere Kfz-Gutachter auch nicht vorher genannte Schäden zuverlässig. Machen Sie einen Termin bei unseren Kfz-Gutachtern in Günthersdorf und lassen Sie eine Prüfung vornehmen.

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was enthält das Gutachten für Oldtimer?

Die Struktur ist mit diesem Gutachten einfacher und übersichtlicher als früher gestaltet. Der Maßstab zur Bewertung (festgesetzt im Verkehrsblatt '97 S. 5 3 8 hat sich dabei nicht geändert. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Die Verkehrstüchtigkeit
  • Das Fahrzeug muss aus original Bauteilen bestehen
  • Um als technisch zu würdigen gelten zu können, wird ein entsprechender Erhaltungs- und Pflegezustand vorausgesetzt
Mit der Neufassung der FZV wurde auch auf die vorher geltende Bewertungsskala verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Die Werteskala ist für eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichen unerheblich. Stattdessen reicht es aus, ein positives Oldtimer-Gutachten bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der Umfang des Oldtimergutachtens

Das zu überprüfende Fahrzeug muss zugelassen sein. Zunächst wird die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Anschließend wird geprüft, ob alle Bauteile Original sind. Für eine Oldtimer-Zulassung dürfen so gut wie nur Originalteile Verwendung finden. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Günthersdorf hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Günthersdorf für Sie da sind:
06254
Kfz Sachverständige in Götschetal: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Götschetal
Kfz Sachverständige in Gimritz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Gimritz
Kfz Sachverständige in Geusa: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Geusa
Kfz Sachverständige in Friedensdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Friedensdorf
Kfz Sachverständige in Fienstedt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Fienstedt
Kfz Sachverständige in Farnstädt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Farnstädt
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Kfz Sachverständige in Dößel: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dößel
Kfz Sachverständige in Döblitz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Döblitz
Kfz Sachverständige in Delitz am Berge: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Delitz am Berge
Kfz Sachverständige in Braunsbedra: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Braunsbedra
Kfz Sachverständige in Braschwitz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Braschwitz
Kfz Sachverständige in Brachwitz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Brachwitz
Kfz Sachverständige in Brachstedt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Brachstedt
Kfz Sachverständige in Beuna (Geiseltal): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Beuna (Geiseltal)
Kfz Sachverständige in Bennstedt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bennstedt
Kfz Sachverständige in Beesenstedt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Beesenstedt
Kfz Sachverständige in Barnstädt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Barnstädt
Kfz Sachverständige in Bad Lauchstädt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bad Lauchstädt
Kfz Sachverständige in Bad Dürrenberg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bad Dürrenberg
Kfz Sachverständige in Angersdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Angersdorf
Kfz-Sachverständige in Höhnstedt: Auch in Höhnstedt bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hohenthurm: Auch in Hohenthurm bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Horburg-Maßlau: Auch in Horburg-Maßlau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kabelsketal: Auch in Kabelsketal bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Klobikau: Auch in Klobikau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kloschwitz: Auch in Kloschwitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kötschlitz: Auch in Kötschlitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kötzschau: Auch in Kötzschau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kreypau: Auch in Kreypau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Krosigk: Auch in Krosigk bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kütten: Auch in Kütten bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Landsberg: Auch in Landsberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Langenbogen: Auch in Langenbogen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Leuna: Auch in Leuna bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Lieskau: Auch in Lieskau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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