Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Alberstedt bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Alberstedt.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Alberstedt und Auto-Sachverständige in Alberstedt bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Ist jemand in einem Unfall verwickelt, sollte schnellstmöglich ein neutraler Kfz-Sachverständiger in Alberstedt den Schaden bzw. die Schadenshöhe feststellen. Dies ist erforderlich um etwaige Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Ein Kfz-Gutachter kann nach einem Unfall folgende Fragen beantworten:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Alberstedt vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.
Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine einwandfreie Regulierung des Unfallschadens und bietet Ihnen darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Eine kompetente Beratung in Alberstedt erhalten Sie ebenfalls. Bei einem Bagatellschaden raten wir gegebenenfalls vom Vollgutachten ab, doch es gibt andere, preiswerte Möglichkeiten, den Schaden festzustellen. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Doch auch in diesem Fall sollten Sie uns kontaktieren!
Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.
Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Des Weiteren wird je nach Bedarf der Händlereinkaufswert bzw. der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Wir unterscheiden dabei zwischen unterschiedlichen Kategorien, für wen sich der Verkauf des Autos bis zu welchem Preis noch lohnt. Die Evaluierung des Wertes bei einem Oldtimer zeigt dem Halter durch das Wertgutachten den aktuellen Verkehrswert und spielt im Arbeitsspektrum bei uns eine große Rolle.
Das Fahrzeug wird von unseren Kfz-Gutachtern in Alberstedt bis ins kleinste Detail geprüft. Hierbei fließen sämtliche Kriterien, welche für den Wert relevant sind, in die Bewertung mit ein. Wer schonmal einen Gebrauchtwagen ver- oder gekauft hat weiß, dass über den Preis immer verhandelt wird, daher ist notwendig den Wert des Objektes zu kennen. Unsere Expertise als Kfz Sachverständige in Alberstedt gibt Ihnen sichere Auskunft über einen angemessenen Preis. Auch nicht genannte Schäden werden von unseren Kfz Sachverständigen sorgfältig überprüft. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Alberstedt, es lohnt sich!
Wenn Sie einen Oldtimer fahren möchten, benötigen Sie laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für das Fahrzeug (§ 23 StVZO). Die frühere besonderes Betriebserlaubnis, die bis 2006 Vorschrift war, wird durch dieses Gutachten ersetzt. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Das neue Gutachten für Oldtimer ist übersichtlicher und einfacher geworden als die Vorschriften für die besondere Betriebserlaubnis. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:
Zuerst erfolgt die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Um die beliebte Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen fast keine anderen Bauteile als originale verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Alberstedt hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Alberstedt für Sie da sind: