Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Schafstädt bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Schafstädt.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Schafstädt und Auto-Sachverständige in Schafstädt bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Das Unfälle sehr schnell pasieren, zeigen die ermittelten Zahlen der Versicherungen: Jährlich ca. 4 Millionen Unfälle auf deutschen Straßen. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Schafstädt bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Zu diesen Fragen gehören:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Schafstädt vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.
Neben einer einwandfreien Schadensregulierung erhalten Sie mit dem Kfz Gutachten zudem Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Schafstädt eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Schafstädt preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Nehmen Sie auch in einem solchen Fall Kontakt zu uns auf!
Es gibts viele Gründe, die für einen Fahrzeugverkauf sprechen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Bei dieser Bewertung spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.
Das Wunschfahrzeug wird von unseren Gutachtern in Schafstädt von A bis Z durchgecheckt. Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Schafstädt garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Auch werden eventuelle Schäden, die nicht genannt wurden, von unseren Kfz-Sachverständigen aufgezeigt. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen das Fahrzeug von einem unserer Kfz-Sachverständigen in Schafstädt prüfen.
Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).
Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Allerdings hat sich der bisher nach VkBl. 1997 Seite 538 verwendete Bewertungsmaßstab nicht verändert. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:
Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Anschließend wird überprüft, ob Originalteile verbaut sind. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Schafstädt hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Schafstädt für Sie da sind: