Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Döblitz bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Döblitz.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Döblitz und Auto-Sachverständige in Döblitz bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall kann äußerst schnell und plötzlich passieren. Von den Versicherern werden circa vier Millionen Unfallschäden in Deutschland gezählt. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Döblitz bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Döblitz vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.
Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Darüber hinaus erhalten Sie in Döblitz eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Döblitz günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.
Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierfür sind zahlreiche Faktoren entscheidend. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.
Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Döblitz auf Herz und Nieren geprüft. Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Döblitz geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Ein Termin bei unserem Kfz-Sachverständigen in Döblitz zahlt sich damit für Sie aus.
Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).
Der Aufbau und Inhalt des Gutachtens ist im Vergleich zur früheren Struktur übersichtlicher und einfacher ausgestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Zunächst hat eine durch uns erfolgende Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs den Umfang von einer Hauptuntersuchung gemäß Paragraph 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Um eine Zulassung für einen Oldtimer zu bekommen, ist es Voraussetzung, dass nur originale Bauteile verwendet wurden. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Döblitz hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Döblitz für Sie da sind: