Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Scharnebeck bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Scharnebeck.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Scharnebeck und Auto-Sachverständige in Scharnebeck bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Es kann schnell geschehen, dass man einen Autounfall erleidet, in Deutschland werden durch die jeweilige Versicherung in jedem Jahr ungefähr 4 Millionen Unfallschäden registriert. Eine Feststellung des Schadens ist, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen, für Betroffene durch einen neutralen Kfz Gutachter in Scharnebeck schnellstmöglich durchführen zu lassen Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Hierzu gehören folgende Punkte:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Scharnebeck vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.
Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Darüber hinaus erhalten Sie in Scharnebeck eine kompetente Beratung. Sollte es sich allerdings nur um einen Bagatellschaden handeln, dann gibt es jedoch alternative, günstigere Methoden den Schaden zu bewerten, hier raten wir dann möglicherweise von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!
Fahrzeuge werden aus unterschiedlichen Gründen verkauft. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei sind Faktoren zu bedenken, die zur Wertfindung mit beachtet werden müssen. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Aber auch ein Wiederbeschaffungswert oder Händlereinkaufswert wird festgelegt. Es erfolgt dabei auch eine Unterscheidung der verschiedenen Kategorien, bis zu welcher Summe ein Kauf von wem sinnvoll wäre. Dieses Kriterium greift oft bei der Bewertung von Leasing-Rückläufern oder der Übernahme von Firmenwägen in private Nutzung oder Händlerhand.
Wir als Kfz Sachverständige in Scharnebeck prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. In die Bewertung fließen alle für den Wert relevanten Kriterien ein. Handeln gehört beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs immer mit dazu, umso nützlicher ist es eine neutrale Bewertung vorliegen zu haben. Wir als Kfz Sachverständige in Scharnebeck garantieren Ihnen daher eine seriöse Auskunft darüber, in welcher Preisspanne sich das Fahrzeug bewegt. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Machen Sie einfach einen Termin mit uns aus und lassen Sie unsere Experten in Scharnebeck prüfen, es lohnt sich.
Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Nicht geändert hat sich der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:
Das zugelassene Fahrzeug wird zu Beginn wie nach einer nach § 29 StVZO vorgeschriebenen Hauptuntersuchung überprüft. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. An dem Oldtimer dürfen nahezu keine anderen als die originalen Bauteile verarbeitet worden sein, damit dieser die Oldtimerzulassung bekommt. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Scharnebeck hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Scharnebeck für Sie da sind: