Die Kfz-Gutachter in Amt Neuhaus

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Amt Neuhaus bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Amt Neuhaus.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Amt Neuhaus

Als Kfz-Gutachter in Amt Neuhaus und Auto-Sachverständige in Amt Neuhaus bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachtenserstellung nach einem Unfall

Rund vier Millionen Unfallschäden registrieren die Versicherer jährlich in Deutschland. Sachschäden selbst bei leichten Unfällen müssen gegenüber dem Versicherungsgeber von KFZ-Versicherungen über ein Gutachten bewertet werden. Ein neutraler Kfz Sachverständiger in Amt Neuhaus sollte vom Versicherungsnehmer daher schnellstmöglich beauftragt werden. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:

  • Welche Reparaturkosten sind durch den Unfall angefallen?
  • Ist durch den Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert? Wie hoch ist diese?
  • Liegt sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vor?
  • Wie hoch sind Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Amt Neuhaus vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile erhalten Sie durch das neutrale Schadensgutachten?

Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Dazu wird Ihnen in Amt Neuhaus eine kompetente Beratung gewährt. Gerade bei einem Bagatellschaden gibt es anderweitige, preiswerte Verfahren den Unfallschaden festzustellen, daher raten wir hier bei Bedarf von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Der Verkauf eines Fahrzeuges in Amt Neuhaus kann viele Gründe haben. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Unser Leistungangebot

Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Mitunter ist der Wiederbeschaffungswert zu berechnen und der Händlereinkaufswert wird festgelegt. Auf diese Weise können wir auch in verschiedenen Kategorien unterscheiden, für welche Person der Kauf bis zu einer Höhe von welchem Betrag noch sinnhaft ist. Bei uns werden auch Leasing-Rücknahmen, die Evaluierung von Oldtimer-Werten sowie die Übernahme von Firmenwagen behandelt.

Die Grundlage eines wertbeständigen Angebotspreises

Unsere Kfz-Sachverständige in Amt Neuhaus prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. Alle Gesichtspunkte, die den Wert des Fahrzeugs betreffen fließen dabei in unsere Bewertung mit ein. Gerade beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen wird viel gehandelt – deshalb macht es hierbei Sinn, sich eine neutrale Meinung einzuholen. Im Rahmen eines Termins bei unseren Kfz Gutachter in Amt Neuhaus garantieren wir Ihnen eine belastbare Auskunft darüber zu geben, in welcher Spanne sich der Preis bewegen darf. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Amt Neuhaus und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.

Die Bewertung von Oldtimern

Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV, wird für einen Oldtimer ein Gutachten nach § 23 StVZO benötigt. Ein Gutachten ersetzt nach §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV die besondere Betriebserlaubnis. Letztere war bis 2006 Vorschrift.

Was ist in einem Oldtimergutachten alles enthalten?

Im Vergleich zu den vorherigen Anforderungen ist die Struktur des Gutachtens nun übersichtlicher und einfacher gehalten. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 wird im Gutachten beibehalten. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Originalbauteile müssen vorhanden sein
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss so weit gewährleistet sein, um es als technisches Denkmal würdigen zu können.
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Der Grund dafür war, dass die Oldtimer-Zulassung einfacher gemacht werden sollte. Dabei spielt die Werteskala bei der Zulassung des Oldtimers keine Rolle mehr. So genügt der Zulassungsbehörde ein positiv bewertetes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Zuerst erfolgt die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Um die beliebte Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen fast keine anderen Bauteile als originale verbaut sein. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Amt Neuhaus näher beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Amt Neuhaus für Sie da sind:
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Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Amt Neuhaus-Kaarßen: Jörnsweg, Schulstraße, Thomas-Müntzer-Straße, Werderstraße, ...

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Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Amt Neuhaus-Stixe: Am See, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Amt Neuhaus-Tripkau: Mittelstraße, Birkenweg, Gartenstraße, Mühlenweg, Laaver Straße, Bauernende, An der Krainke, ...

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Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Amt Neuhaus-Zeetze: Heideweg, Sandweg, Schulstieg, Mühlenstraße, Fritz-Reuter-Straße, Am Rensweg, An der Baek, Dorfstraße, ...

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