Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Bardowick bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Bardowick.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Bardowick und Auto-Sachverständige in Bardowick bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall ist schnell passiert: Allein in Deutschland wird von den Versicherern eine Zahl von rund vier Millionen Unfällen jährlich gezählt. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung gelten zu machen, sollten Betroffene nach einem Unfall schnellstmöglich einen neutralen Kfz-Gutachter in Bardowick aufsuchen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall sind einige Fragen zu klären und das kann lediglich per Gutachten erfolgen.
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Bardowick vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.
Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine einwandfreie Regulierung des Unfallschadens und bietet Ihnen darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Bardowick auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden in Bardowick wird zumeist von einem Vollgutachten abgeraten, doch es gibt weitere und preiswerte Handhaben, einen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Fragen sie unsere Experten und lassen sie sich beraten!
Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann mithilfe der Bewertung die Berechnung des Wiederbeschaffungs- oder Händlerwertes erfolgen. Wir als Fachleute bewerten das Auto dabei in unterschiedlichen Kategorien, für wen der Kauf des Kraftfahrzeugs bis zu welcher Summe überhaupt noch sinnvoll ist. Auch Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers spielen bei uns eine große Rolle.
Das gewünschte Objekt wird von unseren Sachverständigen in Bardowick einträglich geprüft. Sämtliche Kriterien, die für den Wert des Kraftfahrzeugs relevant sind, fließen in unsere Bewertung ein. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es von Vorteil, eine neutrale Ansicht einzubeziehen. Bei einem Termin mit unseren Kfz Gutachtern in Bardowick erteilen wir Ihnen eine fundierte Auskunft dazu, inwiefern der Preis angemessen ist. Im weiteren Verlauf finden wir auch Schäden, die in der Anzeige eventuell nicht genannt worden sind. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin in Bardowick und lassen es von unseren Experten prüfen.
Für Oldtimer Fahrer erfordert die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) ein Oldtimer Gutachten für das KFZ nach der Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) §23. Die frühere besondere Erlaubnis zum Betrieb, welche 2006 in außer Kraft gesetzt wurde, ist durch das Oldtimer Gutachten ersetzt worden. (siehe: FZV (§9) Absätze 1 sowie 17.
Die Struktur ist mit diesem Gutachten einfacher und übersichtlicher als früher gestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:
Das Gutachten umfasst eine Überprüfung der Bauteile, da Oldtimer fast ausschließlich aus Original-Bauteilen bestehen dürfen, und entspricht dem Umfang einer Hautptuntersuchung nach §29 StVZO. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. So dürfen an einem solchen Auto fast nur Originalteile verbaut sein, da man ansonsten nicht das Oldtimerkennzeichen erhält. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Bardowick hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Bardowick für Sie da sind: