Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Osterbruch bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Osterbruch.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Osterbruch und Auto-Sachverständige in Osterbruch bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Derjenige, welcher von einem solchen Unfall betroffen ist, sollte, damit die Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, zügig den Schaden von einem Kfz-Gutachter in Osterbruch, welcher neutral ist, feststellen lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Gerade nach einem Unfall stellen sich viele wichtige Fragen, die nur ein Gutachten klären kann:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Osterbruch vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.
Sie erhalten mit dem Kfz-Gutachten Rechtssicherheit und eine einwandfreie Schadenregulierung. Außerdem erhalten Sie in Osterbruch auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden sind preiswertere Möglichkeiten in Osterbruch als ein Gutachten möglich, um den entstandenen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Doch auch in diesem Fall können Sie uns gerne kontaktieren!
Es gibt diverse Gründe ein Auto in Osterbruch zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Bei dieser Bewertung spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch eine Festlegung des Wiederbeschaffungswertes oder Händlereinkaufswertes erfolgen. Dabei erfolgt auch eine Unterscheidung in verschiedene Kategorien für welche Interessengruppe der Verkauf sinnvoll ist und für welche nicht. Ebenfalls spielen für uns Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers eine zentrale Rolle.
Ihr Fahrzeug bekommt von unseren Kfz Sachverständigen in Osterbruch eine umfangreiche Prüfung. Wir lassen alle für den Fahrzeugwert relevanten Kriterien mit in die Bewertung einfließen. Eine neutrale Meinung hilft Ihnen, bei einem Kauf oder Verkauf eine Verhandlungsbasis zu erhalten. Nach der Prüfung unseres Kfz-Sachverständigen in Osterbruch erhalten sie eine Auskunft, in welchem preislichen Rahmen eine Verhandlung stattfinden sollte. Auch Schäden, welche eventuell nicht genannt werden, werden in jedem Fall von uns entdeckt. Für Sie lohnt sich ein Termin bei unseren Kfz-Sachverständigen in Osterbruch, machen Sie einen Termin aus.
Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Die Struktur ist mit diesem Gutachten einfacher und übersichtlicher als früher gestaltet. Der bisherige Bewertungsstab nach VkBl. 1997 Seite 538 blieb berührungslos. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:
Zuerst erfolgt die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Anschließend wird überprüft, ob Originalteile verbaut sind. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Osterbruch hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Osterbruch für Sie da sind: