Die Kfz-Gutachter in Otterndorf

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Otterndorf bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Otterndorf.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Otterndorf

Als Kfz-Gutachter in Otterndorf und Auto-Sachverständige in Otterndorf bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung eines Schadengutachtens nach einem Unfall

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Den Betroffenen wird dringend empfohlen sich an einen neutralen Kfz Gutachter in Otterndorf zu wenden, der den Schaden begutachtet, damit Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall sind einige Fragen zu klären und das kann lediglich per Gutachten erfolgen.

  • Wie hoch sind die Kosten für die Reparatur?
  • Ob das Auto eine Wertminderung erlitten hat. Und wenn in welcher Höhe?
  • Liegt gegebenenfalls ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vor?
  • Wie viel Rest- und Wiederbeschaffungswert besitzt das Fahrzeug?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Otterndorf vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile ein neutrales Schadensgutachten bietet

Mittels des Gutachtens erhalten Sie eine einwandfreie Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Eine kompetente Beratung in Otterndorf erhalten Sie ebenfalls. Von einem Vollgutachten ist abzuraten, sofern lediglich ein Bagatellschaden vorliegt. In einem solchen Fall gibt es andere, preiswertere Möglichkeit den Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Auch in diesem Fall dürfen Sie uns gerne kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Unterschiedliches Leistungsangebot

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Andererseits wird ebenfalls der Händlereinkaufswert sowie der Wiederbeschaffungswert ermittelt. In unterschiedliche Kategorien differenzieren wir deshalb, für welche Person der Kauf bis zu welcher Summe sinngemäß ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen, Leasingrücknahme und Evaluierungen des Wertes von Oldtimern spielen bei uns eine bedeutende Rolle.

Die Basis eines guten Angebots

Das gewünschte Objekt wird von unseren Sachverständigen in Otterndorf einträglich geprüft. In die Bewertung lassen wir alle nötigen Kriterien, die für den Wert bestimmend sind, mit einfließen. Gerade beim Handel mit Fahrzeugen wird immer über den Preis gehandelt, weshalb es einen Vorteil darstellt, wenn man sich eine neutrale Meinung einholt. Vereinbaren Sie daher bei unserem Gutachter in Otterndorf einen Termin und wir geben Ihnen genauer Auskünfte über das Auto und seinen Wert einschließlich seines Preises. Im weiteren Verlauf finden wir auch Schäden, die in der Anzeige eventuell nicht genannt worden sind. Ein Termin bei unserem Kfz-Sachverständigen in Otterndorf zahlt sich damit für Sie aus.

Oldtimer-Gutachten

Die Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV genannt, fordert ein Gutachten über einen Oldtimer, bevor dieser für den Straßenverkehr zugelassen werden kann (§ 23 StVZO). Bis 2006 galt die Vorschrift eine besondere Betriebserlaubnis zum Nutzen eines Oldtimers vorzulegen. Diese ersetzt heute das Gutachten laut §§ 9 Absatz 1 und 17 FZO.

Was ist im Oldtimer Gutachten enthalten?

Ein solches Gutachten ab 2006 ist nunmehr übersichtlicher und zugleich einfacher gestaltet. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:

  • Die nachgewiesene Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges.
  • Originalbauteile müssen vorhanden sein
  • Der Zustand des Fahrzeuges sollte so gepflegt sein, dass es sich lohnt, es als technisches Denkmal zu würdigen.
Mit der Neuausfertigung der FZV wurde auch auf die sonst angewandte Bewertungsskala verzichtet. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Für eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala unerheblich. Der Zulassungsbehörde genügt ein positiv abgeschlossenes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalt des Oldtimergutachtens

Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Fast keine anderen Bauteile als originale Bauteile dürfen an einem Oldtimer verbaut sein, um die gewünschte Oldtimerzulassung zu erhalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Otterndorf hierzu!

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