Die Kfz-Gutachter in Lunestedt

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Lunestedt bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Lunestedt.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Lunestedt

Als Kfz-Gutachter in Lunestedt und Auto-Sachverständige in Lunestedt bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung eines Schadengutachtens nach einem Unfall

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Betroffene Menschen sollten den entstandenen Schaden zügig durch einen neutralen Kfz Gutachter in Lunestedt feststellen lassen. Sinn und Zweck hiervor ist es, anschließend die korrekten Versicherungsansprüche geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Hierzu gehören folgende Punkte:

  • Wie hoch wird die Instandsetzung des vorliegenden Schadens ausfallen?
  • Liegt eine Wertminderung vor? Wie hoch ist sie?
  • Ist möglicherweise ein wirtschaftlicher oder gegebenenfalls auch technischer Totalschaden eingetreten?
  • Welche Höhe haben der Restwert sowie der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Lunestedt vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Eine kompetente Beratung in Lunestedt erhalten Sie ebenfalls. Allerdings raten wir bei Bagatellschäden eher von einem Vollgutachten ab, da es hier alternative und deutlich preiswertere Methoden zur Schadensermittlung gibt. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Auch in diesem Fall sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Fahrzeuge werden aus unterschiedlichen Gründen verkauft. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Vielfältige Dienstleistungen

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Außerdem wird der der Wiederbeschaffungswert bzw. der Händlereinkaufswert festgelegt. Um eine Aussage darüber treffen zu können für wen der Kauf bis zu welcher Kaufsumme noch Sinn macht, teilen wir die Fahrzeuge in verschiedene Kategorien ein. Bei uns spielen ebenso Leasing Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Firmenflotten, sowie Wertschätzungen von Oldtimern eine sehr große Rolle.

Grundlage für einen soliden Angebotspreis

Wir als Kfz Sachverständige in Lunestedt prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. Alle Kriterien, die bei der Wertfindung relevant sind, fließen in die Beurteilung mit ein. Eine neutrale Meinung kann sehr nützlich sein, denn bei einem Kauf bzw. Verkauf von Fahrzeugen wird in der Regel gehandelt. Bei Vereinbarung eines Sachverständigen-Termins in Lunestedt, erhalten unsere Kunden eine sichere Auskunft darüber, ob ein Preis fair ist oder nicht. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Lunestedt und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.

Oldtimer-Gutachten

Wer heute einen Oldtimer fahren möchte, benötigt laut der geltenden Fahrzeugzulassungsverordnung ein Gutachten für dieses Fahrzeug nach § 23 StVZO. Die einstige besondere Betriebserlaubnis, welche bis zum Jahr 2006 Vorschrift war, wird durch das Gutachten nun ausgetauscht. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in dem Gutachten für Oldtimer enthalten?

Gegenüber früheren Anforderungen hat wurde die Struktur übersichtlicher und einfacher. Nicht geändert hat sich der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Es muss Originalbauteile enthalten.
  • Erhaltungs- und Pflegezustand müssen so ausgeprägt sein, dass es sich lohnt, das Fahrzeug als technisches Denkmal zu würdigen.
Mit der Neuausfertigung der FZV wurde auch auf die sonst angewandte Bewertungsskala verzichtet. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Für die jeweilige Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala nicht wichtig. Ein positives Kfz-Gutachten reicht für die Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Das zu überprüfende Fahrzeug muss zugelassen sein. Zunächst wird die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Damit Ihr Fahrzeug die begehrte Oldtimerzulassung erhält, müssen nahezu alle Teile an dem Auto Originalteile sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Lunestedt hierzu!

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27616

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