Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Neuhaus am Rennweg bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Neuhaus am Rennweg.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Neuhaus am Rennweg und Auto-Sachverständige in Neuhaus am Rennweg bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Damit die Betroffenen die Versicherungsansprüche geltend machen können, sollten sie umgehend von einem neutralen Kfz-Gutachter in Neuhaus am Rennweg den Schaden bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Es gibt viele wichtige Fragen, welche sich nach einem Autounfall stellen und die lediglich durch ein Gutachten aufzuklären sind.
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Neuhaus am Rennweg vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.
Durch das Gutachten erhalten Sie eine problemlose Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Dazu wird Ihnen in Neuhaus am Rennweg eine kompetente Beratung gewährt. Ein volles Gutachten eines Kfz Sachverständigen ist bei einem Bagatellschaden in Neuhaus am Rennweg nicht erforderlich. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!
Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Neuhaus am Rennweg. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.
Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits ist es auch möglich, den Händlereinkaufswert sowie den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Wir unterscheiden so in verschiedenen Kategorien, zu welcher Summe ein Kauf noch sinnvoll ist. Zu unserem Leistungsumfang gehören auch die Übernahmen von Firmenwägen, die Leasing-Rücknahme und die Ermittlung des Wertes Ihres Oldtimers.
Unsere Kfz Gutachter in Neuhaus am Rennweg prüfen das gewünschte Fahrzeug umfassend. In die Bewertung lassen wir alle für den Wert relevanten Daten bzw. Kriterien einfließen. Daher kann es durchaus nützlich sein, eine neutrale Meinung des Fachmannes einzuholen. Wir prüfen für sie ob und in welchem Rahmen der Preis gerechtfertigt ist. Mit einem Termin bei unseren Kfz-Sachverständigen in Neuhaus am Rennweg können sie sicher sein, dass unsere Experten für sie eine neutrale Wertermittlung unter Berücksichtigung aller Punkte erfassen. Zudem werden auch Schäden, welche möglicherweise nicht offenbart wurden, zuverlässig durch uns gefunden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten in Neuhaus am Rennweg helfen. Das wird sich definitiv auszahlen lassen.
Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV, wird für einen Oldtimer ein Gutachten nach § 23 StVZO benötigt. Ein Gutachten ersetzt nach §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV die besondere Betriebserlaubnis. Letztere war bis 2006 Vorschrift.
Das Gutachten wird heute strukturell einfacher und damit übersichtlicher gehalten. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:
Die von uns durchgeführte Überprüfung hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche sich in § 29 StVZO findet. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Neuhaus am Rennweg näher beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Neuhaus am Rennweg für Sie da sind: