Die Kfz-Gutachter in Effelder-Rauenstein

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Effelder-Rauenstein bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Effelder-Rauenstein.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Effelder-Rauenstein

Als Kfz-Gutachter in Effelder-Rauenstein und Auto-Sachverständige in Effelder-Rauenstein bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Autofahrer, die davon betroffen sind, sollte schnellstens den entstandenen Schaden durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Effelder-Rauenstein diagnostizieren lassen, um die die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:

  • Wie hoch werden in etwa die Kosten für die Reparatur des Schadens ausfallen?
  • Ist durch den Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert? Wie hoch ist diese?
  • Liegt etwa sogar ein Totalschaden vor?
  • Was sind der aktuelle Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Effelder-Rauenstein vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Vorteile durch ein neutrales Schadensgutachtens

Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Dazu wird Ihnen in Effelder-Rauenstein eine kompetente Beratung gewährt. Liegt ein Bagatellschaden vor, raten wir vereinzelt von einem Vollgutachten ab, denn es bestehen andere preiswertere Möglichkeiten, den Schaden zu beurteilen. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Vielfältiges Leistungsangebot

Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zudem kann der Wiederbeschaffungs- oder der Händlereinkaufswert definiert werden. Deshalb ist es für uns auch wichtig gewisse Kategorien festzulegen, die Aufschluss darüber geben, bis zu welcher Summe der Kauf für wen noch Sinn macht. Des weiteren kümmern wird uns um Rücknahmen von Leasing-Fahrzeugen, die Übernahme von Firmenfahrzeugen und die Feststellung des Wertes von Oldtimern.

Voraussetzung für einen seriösen Angebotspreis

Unsere Kfz-Sachverständige in Effelder-Rauenstein prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. Bei dieser Prüfung und der anschließenden Bewertung fließen alle wertrelevanten Kriterien mit in die Bewertung ein. Beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeuges wird immer gehandelt. Mit einem Termin bei unseren Kfz Gutachtern in Effelder-Rauenstein garantieren wir Ihnen also eine sichere Auskunft ob und in welchem Rahmen der Preis in Ordnung ist. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Effelder-Rauenstein zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.

Begutachtung von Oldtimerfahrzeugen

Für den täglichen Betrieb eines Oldtimers wird laut laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für den Oldtimer benötigt (siehe hierzu § 23 StVZO). Insoweit wurde die frühere besondere Betriebserlaubnis (galt bis zum Jahre 2006) durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe hierzu §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in dem Gutachten für Oldtimer enthalten?

Die Struktur dieses Gutachtens wurde gegenüber früheren Anforderungen einfacher und übersichtlicher gestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Weiterhin muss das Fahrzeug Originalbauteile enthalten.
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss so weit gewährleistet sein, um es als technisches Denkmal würdigen zu können.
Mit der Neuausfertigung der FZV wurde auch auf die sonst angewandte Bewertungsskala verzichtet. Der Grund dafür war, dass die Oldtimer-Zulassung einfacher gemacht werden sollte. Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala ohnehin nicht wichtig. Ein Gutachten mit positiven Inhalten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Die von uns durchgeführte Überprüfung hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche sich in § 29 StVZO findet. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Effelder-Rauenstein näher beraten!

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