Kfz-Gutachter im Kreis Sonneberg

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Kreis Sonneberg bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kreis Sonneberg

Als Kfz-Gutachter in Kreis Sonneberg und Auto-Sachverständige in Kreis Sonneberg bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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TÜV Nord Logo
Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen lassen

Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Den Betroffenen wird dringend empfohlen sich an einen neutralen Kfz Gutachter in Kreis Sonneberg zu wenden, der den Schaden begutachtet, damit Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Unterschiedliche Eigenschaften üben hierauf einen Einfluss aus. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Oldtimer bewerten

Wer heute einen Oldtimer fahren möchte, benötigt laut der geltenden Fahrzeugzulassungsverordnung ein Gutachten für dieses Fahrzeug nach § 23 StVZO. Die einstige besondere Betriebserlaubnis, welche bis zum Jahr 2006 Vorschrift war, wird durch das Gutachten nun ausgetauscht. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Gutachter Profi im Kreis Sonneberg