Die Kfz-Gutachter in Löcknitz

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Löcknitz bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Löcknitz.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Löcknitz

Als Kfz-Gutachter in Löcknitz und Auto-Sachverständige in Löcknitz bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten bei Autounfällen

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Betroffene Menschen sollten den entstandenen Schaden zügig durch einen neutralen Kfz Gutachter in Löcknitz feststellen lassen. Sinn und Zweck hiervor ist es, anschließend die korrekten Versicherungsansprüche geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall stellen sich zahlreiche Fragen, die durch das Gutachten zu klären sind:

  • Wie hoch wird die Instandsetzung des vorliegenden Schadens ausfallen?
  • Entsteht eine Wertminderung durch den Schaden und in welchem Umfang?
  • Ist möglicherweise ein wirtschaftlicher oder gegebenenfalls auch technischer Totalschaden eingetreten?
  • Welche Höhe haben der Restwert sowie der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Löcknitz vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Ein neutrales Kfz Gutachten dient vor allem der Rechtssicherheit und einer sicheren Abwicklung der Schadensregulierung. Eine kompetente Beratung in Löcknitz erhalten Sie ebenfalls. Allerdings raten wir bei Bagatellschäden eher von einem Vollgutachten ab, da es hier alternative und deutlich preiswertere Methoden zur Schadensermittlung gibt. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Auch der Schädiger sollte uns in dem Fall kontaktieren.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Löcknitz. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Vielfältige Dienstleistungen

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Außerdem wird der der Wiederbeschaffungswert bzw. der Händlereinkaufswert festgelegt. Um eine Aussage darüber treffen zu können für wen der Kauf bis zu welcher Kaufsumme noch Sinn macht, teilen wir die Fahrzeuge in verschiedene Kategorien ein. Bei uns spielen ebenso Leasing Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Firmenflotten, sowie Wertschätzungen von Oldtimern eine sehr große Rolle.

Grundlage für einen soliden Angebotspreis

Wir als Gutachter in Löcknitz prüfen ihr Objekt der Begierde auf Herz und Nieren! Alle Kriterien, die bei der Wertfindung relevant sind, fließen in die Beurteilung mit ein. Eine neutrale Meinung kann sehr nützlich sein, denn bei einem Kauf bzw. Verkauf von Fahrzeugen wird in der Regel gehandelt. Bei Vereinbarung eines Sachverständigen-Termins in Löcknitz, erhalten unsere Kunden eine sichere Auskunft darüber, ob ein Preis fair ist oder nicht. Auch schwer erkennbare Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind, werden von uns zuverlässig entdeckt. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Löcknitz, es lohnt sich!

Oldtimer bewerten

Die Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV genannt, fordert ein Gutachten über einen Oldtimer, bevor dieser für den Straßenverkehr zugelassen werden kann (§ 23 StVZO). Bis 2006 galt die Vorschrift eine besondere Betriebserlaubnis zum Nutzen eines Oldtimers vorzulegen. Diese ersetzt heute das Gutachten laut §§ 9 Absatz 1 und 17 FZO.

Was ist in einem Oldtimer-Gutachten enthalten?

Gegenüber früheren Anforderungen hat wurde die Struktur übersichtlicher und einfacher. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:

  • Die nachgewiesene Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges.
  • Die ausschließliche Verwendung von Originalbauteilen
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss so weit gewährleistet sein, um es als technisches Denkmal würdigen zu können.
Mit der Neuausfertigung der FZV wurde auch auf die sonst angewandte Bewertungsskala verzichtet. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala ohnehin nicht wichtig. Ein Gutachten mit positiven Inhalten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalt des Oldtimergutachtens

Die von uns durchgeführte Überprüfung hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche sich in § 29 StVZO findet. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Löcknitz hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Löcknitz für Sie da sind:
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Kfz Sachverständige in Papendorf bei Pasewalk: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Papendorf bei Pasewalk
Kfz Sachverständige in Pasewalk: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Pasewalk
Kfz Sachverständige in Schönwalde (Vorpommern): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Schönwalde (Vorpommern)
Kfz Sachverständige in Rollwitz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Rollwitz
Kfz Sachverständige in Nieden: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Nieden
Kfz Sachverständige in Rossow: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Rossow
Kfz Sachverständige in Zerrenthin: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Zerrenthin
Kfz Sachverständige in Polzow: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Polzow
Kfz Sachverständige in Rothenklempenow: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Rothenklempenow
Kfz Sachverständige in Nadrensee: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Nadrensee
Kfz Sachverständige in Züsedom: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Züsedom
Kfz Sachverständige in Viereck: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Viereck
Kfz-Sachverständige in Liepgarten: Auch in Liepgarten bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Leopoldshagen: Auch in Leopoldshagen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Krugsdorf: Auch in Krugsdorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Krackow: Auch in Krackow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Koblentz: Auch in Koblentz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Jatznick: Auch in Jatznick bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hintersee: Auch in Hintersee bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Heinrichswalde: Auch in Heinrichswalde bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Heinrichsruh: Auch in Heinrichsruh bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hammer an der Uecker: Auch in Hammer an der Uecker bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Grambow bei Pasewalk: Auch in Grambow bei Pasewalk bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Grambin: Auch in Grambin bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Glasow: Auch in Glasow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ferdinandshof: Auch in Ferdinandshof bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Fahrenwalde: Auch in Fahrenwalde bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Eggesin: Auch in Eggesin bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Damerow: Auch in Damerow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Brietzig: Auch in Brietzig bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Boock: Auch in Boock bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Blumenhagen: Auch in Blumenhagen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Blankensee (Vorpommern): Auch in Blankensee (Vorpommern) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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