Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Heinrichswalde bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Heinrichswalde.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Heinrichswalde und Auto-Sachverständige in Heinrichswalde bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
In Deutschland ereignen sich viele Verkehrsunfälle. Die belegen die alljährlichen Statistiken von Versicherern, welche rund vier Millionen Unfallschäden listen. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Heinrichswalde festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nur ein Gutachten kann diese Fragen aufklären:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Heinrichswalde vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.
Ein Kfz-Gutachten gibt Rechtssicherheit und verhilft zu einer optimalen Regulierung des Schadens. Außerdem erhalten Sie in Heinrichswalde auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Auch dann sollten Sie Kontakt zu und aufnehmen.
Die Menschen verkaufen ihre Autos aus unterschiedlichen Gründen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Bei dieser Bewertung spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.
Ihr Wunschauto wird von unseren Kfz-Sachverständigen in Heinrichswalde voll umfänglich geprüft. Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Dabei finden unsere Kfz Sachverständigen auch nicht offengelegte Schäden. Es zahlt sich aus, einen Termin mit unserem Kfz-Gutachter in Heinrichswalde zu vereinbaren!
Für den Fall, dass Sie einen Oldtimer fahren wollen, brauchen Sie entsprechend der Fahrzeugzulassungsverordnung nach Paragraph 23 StVOZO ein Gutachten betreffend das jeweilige Fahrzeug. Die bis 2006 geltende besondere Betriebserlaubnis wurde durch das jeweilige Gutachten ersetzt nach den Paragraphen 9 Abs. 1 und 17 FZV.
Gegenüber den vorherigen Anforderungen ist die Struktur deutlich übersichtlicher und simpler ausgestaltet. Der nach VkBl. 1997 S. 538 anzuwendende Bewertungsmaßstab ist allerdings gleich geblieben. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:
Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Anschließend wird überprüft, ob Originalteile verbaut sind. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Heinrichswalde hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Heinrichswalde für Sie da sind: