Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Hammer an der Uecker bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Hammer an der Uecker.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Hammer an der Uecker und Auto-Sachverständige in Hammer an der Uecker bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Eine Feststellung des Schadens ist, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen, für Betroffene durch einen neutralen Kfz Gutachter in Hammer an der Uecker schnellstmöglich durchführen zu lassen Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Gerade nach einem Unfall stellen sich einige wichtige Fragen, die ausschließlich über ein Gutachten geklärt werden können:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Hammer an der Uecker vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.
Zunächst gibt Ihnen ein neutrales Schadensgutachten Rechtssicherheit und ist für eine einwandfreie Schadenregulierung unerlässlich. Darüber hinaus erhalten Sie in Hammer an der Uecker eine kompetente Beratung. Sollte es sich allerdings nur um einen Bagatellschaden handeln, dann gibt es jedoch alternative, günstigere Methoden den Schaden zu bewerten, hier raten wir dann möglicherweise von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Kontaktieren Sie uns auf jeden Fall auch in diesem Fall!
Es gibt viele Gründe sich für einen Fahrzeugverkauf zu entscheiden. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei haben verschiedenste Faktoren Einfluss auf den Wert eines Fahrzeuges. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Aber auch ein Wiederbeschaffungswert oder Händlereinkaufswert wird festgelegt. Es erfolgt dabei auch eine Unterscheidung der verschiedenen Kategorien, bis zu welcher Summe ein Kauf von wem sinnvoll wäre. Dieses Kriterium greift oft bei der Bewertung von Leasing-Rückläufern oder der Übernahme von Firmenwägen in private Nutzung oder Händlerhand.
Hierbei prüfen unsere Kfz Gutachter in Hammer an der Uecker das Fahrzeug sehr detailliert. In die Bewertung fließen alle für den Wert relevanten Kriterien ein. Handeln gehört beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs immer mit dazu, umso nützlicher ist es eine neutrale Bewertung vorliegen zu haben. Wir als Kfz Sachverständige in Hammer an der Uecker garantieren Ihnen daher eine seriöse Auskunft darüber, in welcher Preisspanne sich das Fahrzeug bewegt. Wir decken dabei auch Schäden auf, auch wenn diese nicht vorher erwähnt wurden. Einfach einen Termin vereinbaren und unsere Experten in Hammer an der Uecker prüfen lassen. Es zahlt sich aus, Sie werden es nicht bereuen!
Für das Fahren eines Oldtimers ist laut der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Fahrzeuggutachten notwendig (siehe auch § 23 StVZO). Die bis 2006 vorgeschriebene besondere Betriebserlaubnis wird durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe auch §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Gegenüber vorherigen Anforderungen wurde die Struktur des neuen Gutachtens übersichtlicher und einfacher ausgefertigt. Der bis dato gültige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 hat sich allerdings nicht geändert. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Das Gutachten am zugelassenen Fahrzeug hat zunächst denselben Umfang wie eine nach § 29 StVZO vorgeschriebene Hauptuntersuchung. Anschließend wird geprüft, ob alle Bauteile Original sind. Um eine Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen nur originale Bauteile verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Hammer an der Uecker hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Hammer an der Uecker für Sie da sind: