Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Lauenburg/Elbe bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Lauenburg/Elbe.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Lauenburg/Elbe und Auto-Sachverständige in Lauenburg/Elbe bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
In Deutschland ereignen sich viele Verkehrsunfälle. Die belegen die alljährlichen Statistiken von Versicherern, welche rund vier Millionen Unfallschäden listen. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Lauenburg/Elbe bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Gerade nach einem Unfall stellen sich viele wichtige Fragen, die nur ein Gutachten klären kann:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Lauenburg/Elbe vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.
Sie erhalten mit dem Kfz-Gutachten Rechtssicherheit und eine einwandfreie Schadenregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Lauenburg/Elbe eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Lauenburg/Elbe preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Doch auch in diesem Fall können Sie uns gerne kontaktieren!
Es sind viele Gründe für den Verkauf eines Wagens vorhanden. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei spielen verschiedenste Faktoren eine zentrale Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.
Ihr Fahrzeug bekommt von unseren Kfz Sachverständigen in Lauenburg/Elbe eine umfangreiche Prüfung. Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Lauenburg/Elbe garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Auch Schäden, welche eventuell nicht genannt werden, werden in jedem Fall von uns entdeckt. Es reicht aus, wenn einfach ein Termin in Lauenburg/Elbe vereinbart wurde und schon prüfen unsere Experten, was sich in jedem Fall auszahlt.
Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist dabei jedoch gleichgeblieben. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:
Die von uns durchgeführte Überprüfung hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche sich in § 29 StVZO findet. Außerdem prüfen wir die Originalität der verbauten Teile an Ihrem Auto. Um die beliebte Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen fast keine anderen Bauteile als originale verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Lauenburg/Elbe hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Lauenburg/Elbe für Sie da sind: