Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Mechow bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Mechow.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Mechow und Auto-Sachverständige in Mechow bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Pro Jahr werden etwa vier Millionen Unfallschäden bei den Versicherungen gemeldet. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Mechow bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall ergeben sich einige wichtigen Fragen, die durch ein Gutachten zu klären sind:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Mechow vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.
Das Kfz-Gutachten gibt Ihnen sowohl Rechtssicherheit als auch die Garantie einer optimalen Schadensregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Mechow eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Mechow günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Kontaktieren Sie uns in Mechow auch hierfür!
Die Menschen verkaufen ihre Autos aus unterschiedlichen Gründen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.
Wir als Kfz-Sachverständige in Mechow prüfen das Objekt in Form des Fahrzeuges ganz genau. Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Mechow geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Wir decken außerdem Schäden am Fahrzeug auf, die eventuell verschwiegen wurden. Einfach einen Termin vereinbaren und unsere Experten in Mechow prüfen lassen. Es zahlt sich aus, Sie werden es nicht bereuen!
Für Oldtimer Fahrer erfordert die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) ein Oldtimer Gutachten für das KFZ nach der Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) §23. Die frühere besondere Erlaubnis zum Betrieb, welche 2006 in außer Kraft gesetzt wurde, ist durch das Oldtimer Gutachten ersetzt worden. (siehe: FZV (§9) Absätze 1 sowie 17.
Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Der nach VkBl. 1997 S. 538 anzuwendende Bewertungsmaßstab ist allerdings gleich geblieben. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:
Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Anschließend wird überprüft, ob Originalteile verbaut sind. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Mechow hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Mechow für Sie da sind: