Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Horst bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Horst.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Horst und Auto-Sachverständige in Horst bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
In Deutschland ereignen sich viele Autounfälle. Die großen Versicherer zählen jährlich um die vier Millionen Unfallschäden. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Horst bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Straßenverkehrsunfall stellen sich unzählige Fragen. Einige Fragen lassen sich hierbei nur per Gutachten klären:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Horst vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.
Ein neutrales Kfz Gutachten dient vor allem der Rechtssicherheit und einer sicheren Abwicklung der Schadensregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Horst eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Horst günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Auch in diesem Fall dürfen Sie uns gerne kontaktieren!
Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.
Das Objekt der Begierde wird von unseren Gutachtern in Horst auf Herz und Nieren geprüft. Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Horst geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Unsere Kfz-Sachverständige entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Horst zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.
Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Der Aufbau und Inhalt des Gutachtens ist im Vergleich zur früheren Struktur übersichtlicher und einfacher ausgestaltet. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:
Das zugelassene Fahrzeug wird zu Beginn wie nach einer nach § 29 StVZO vorgeschriebenen Hauptuntersuchung überprüft. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. An dem Oldtimer dürfen nahezu keine anderen als die originalen Bauteile verarbeitet worden sein, damit dieser die Oldtimerzulassung bekommt. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Horst hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Horst für Sie da sind: