Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Langenhagen (Gemeinde Techentin) bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Langenhagen (Gemeinde Techentin).
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Langenhagen (Gemeinde Techentin) und Auto-Sachverständige in Langenhagen (Gemeinde Techentin) bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Eine Feststellung des Schadens ist, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen, für Betroffene durch einen neutralen Kfz Gutachter in Langenhagen (Gemeinde Techentin) schnellstmöglich durchführen zu lassen Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall stellen sich einige bedeutsame Fragen, welche nur über ein Gutachten geklärt werden können:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Langenhagen (Gemeinde Techentin) vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.
Ein Gutachten eines unabhängigen Experten garantiert Rechtssicherheit und eine 100%ige Regulierung des Schadens. Darüber hinaus erhalten Sie in Langenhagen (Gemeinde Techentin) eine kompetente Beratung. Sollte es sich allerdings nur um einen Bagatellschaden handeln, dann gibt es jedoch alternative, günstigere Methoden den Schaden zu bewerten, hier raten wir dann möglicherweise von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Sie sollten uns in jedem Fall auch hier kontaktieren!
Die Gründe für den Verkauf des Fahrzeugs können mannigfach sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hier spielen zahlreiche Einflussfaktoren eine Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Aber auch ein Wiederbeschaffungswert oder Händlereinkaufswert wird festgelegt. Es erfolgt dabei auch eine Unterscheidung der verschiedenen Kategorien, bis zu welcher Summe ein Kauf von wem sinnvoll wäre. Dieses Kriterium greift oft bei der Bewertung von Leasing-Rückläufern oder der Übernahme von Firmenwägen in private Nutzung oder Händlerhand.
Das Fahrzeug wird von unseren Kfz Gutachtern in Langenhagen (Gemeinde Techentin) gründlich auf Herz und Nieren untersucht. In die Bewertung fließen alle für den Wert relevanten Kriterien ein. Handeln gehört beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs immer mit dazu, umso nützlicher ist es eine neutrale Bewertung vorliegen zu haben. Wir als Kfz Sachverständige in Langenhagen (Gemeinde Techentin) garantieren Ihnen daher eine seriöse Auskunft darüber, in welcher Preisspanne sich das Fahrzeug bewegt. Selbstverständlich entdecken unsere Kfz-Gutachter auch nicht vorher genannte Schäden zuverlässig. Es zahlt sich aus, einen Termin mit unserem Kfz-Gutachter in Langenhagen (Gemeinde Techentin) zu vereinbaren!
Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Gegenüber vorherigen Anforderungen wurde die Struktur des neuen Gutachtens übersichtlicher und einfacher ausgefertigt. Keinen Änderungen unterlegen hat jedoch der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 S. 538. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Die Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat gegenwärtig den Umfang der bekannten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Außerdem wird überprüft, ob alle Bauteile Originale sind. Damit das Fahrzeug die beliebte Zulassung als Oldtimer erhält, darf dieses fast nur Originalbauteile enthalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Langenhagen (Gemeinde Techentin) hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Langenhagen (Gemeinde Techentin) für Sie da sind: