Die Kfz-Gutachter in Blankenberg

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Blankenberg bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Blankenberg.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Blankenberg

Als Kfz-Gutachter in Blankenberg und Auto-Sachverständige in Blankenberg bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung von Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall

Pro Jahr werden etwa vier Millionen Unfallschäden bei den Versicherungen gemeldet. Wer in einen Unfall verwickelt wird, sollte den entstandenen Schaden durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Blankenberg beurteilen lassen, um seine Ansprüche gegenüber der Versicherung zu wahren. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:

  • Welche genauen und individuellen Reparaturkosten können für die Reparatur des Autos anfallen?
  • Hat das Kraftfahrzeug eine Wertminderung erlitten und falls ja, in welcher Höhe?
  • Ist vielleicht ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden entstanden?
  • Höhe des Restwerts bzw. Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Blankenberg vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.

Autounfall: Schadengutachten

Durch ein neutrales Kfz-Gutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Mit dem neutralen Schadensgutachten erhalten Sie neben Rechtssicherheit auch eine ausgezeichnete Schadenregulierung. Eine kompetente Beratung in Blankenberg erhalten Sie ebenfalls. Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, wird von einem Vollgutachten abgeraten. Es gibt dann nämlich weitere günstigere Varianten, um einen Schaden feststellen zu können. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Es sollte in jedem Fall Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Kfz-Verkauf sprechen. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Verschiedene Dienstleistungen

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Und außerdem ist die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes und des Händlereinkaufswertes essentiell. Für wen der Kauf dabei bis zu welcher Kaufsumme noch Sinn macht, unterscheiden wir durch die Festlegung unterschiedlicher Kategorien. Auch die Wertermittlung von Oldtimern, Rücknahme von Leasing-Fahrzeugen sowie Übernahme von Firmenwagen gehören zu unserem Portfolio.

Die Grundlage eines soliden Angebotspreises

Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Blankenberg auf Herz und Nieren geprüft. Dabei fließen alle Kriterien, die für den Wert relevant sind, mit in die Bewertung ein. Es ist bekannt, dass beim Kauf eines Fahrzeuges stets über den Preis verhandelt wird, weshalb eine zweite sowie neutrale Meinung äußerst wichtig ist. Wer eine sichere Expertenmeinung haben möchte, in wie weit der Preis fair ist, ist mit einem Termin bei unseren Kfz-Gutachtern in Blankenberg gut beraten. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten in Blankenberg helfen. Das wird sich definitiv auszahlen lassen.

Oldtimer begutachten

Die Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV genannt, fordert ein Gutachten über einen Oldtimer, bevor dieser für den Straßenverkehr zugelassen werden kann (§ 23 StVZO). Bis 2006 galt die Vorschrift eine besondere Betriebserlaubnis zum Nutzen eines Oldtimers vorzulegen. Diese ersetzt heute das Gutachten laut §§ 9 Absatz 1 und 17 FZO.

Was umfasst das Gutachten für Ihren Oldtimer?

Das Gutachten wurde im Vergleich zu den früher geltenden Anforderungen in seiner Struktur sowie der Übersichtlichkeit vereinfacht. Nicht geändert hat sich hierbei der frühere Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Es muss Originalbauteile enthalten.
  • Schließlich muss auch der Pflegezustand genügen, damit das Auto als technisches Denkmal gewürdigt wird
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Für die jeweilige Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala nicht wichtig. Ein positives Kfz-Gutachten reicht für die Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Das zu überprüfende Fahrzeug muss zugelassen sein. Zunächst wird die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Damit Ihr Fahrzeug die begehrte Oldtimerzulassung erhält, müssen nahezu alle Teile an dem Auto Originalteile sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Blankenberg hierzu!

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