Die Kfz-Gutachter in Damm (Kreis Parchim)

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Damm (Kreis Parchim) bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Damm (Kreis Parchim).

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Damm (Kreis Parchim)

Als Kfz-Gutachter in Damm (Kreis Parchim) und Auto-Sachverständige in Damm (Kreis Parchim) bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach einem Unfall erstellen wir Ihr Schadengutachten

Rund vier Millionen Unfallschäden registrieren die Versicherer jährlich in Deutschland. Damit die Betroffenen ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen können, sollten sie zügig einen neutralen Kfz Gutachter in Damm (Kreis Parchim) zur Schadensbeurteilung einschalten. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall stellen sich viele wichtige Fragen, die nur ein Gutachten klären kann:

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Kam es zu einer Wertminderung des Wagens? Wenn ja, wie hoch ist diese?
  • Handelt es sich um einen technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden
  • Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert, wie hoch der Restwert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Damm (Kreis Parchim) vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.

Autounfall: Schadengutachten

Durch ein neutrales Kfz-Gutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Sie erhalten mit dem Kfz-Gutachten Rechtssicherheit und eine einwandfreie Schadenregulierung. Außerdem erhalten Sie in Damm (Kreis Parchim) auch eine kompetente fachliche Beratung. Liegt lediglich ein Bagatellschaden vor, wird ein Vollgutachten nicht benötigt. Es stehen weitere preisgünstigere Alternativen zur Verfügung, um den Schaden zu ermitteln. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Doch auch in diesem Fall können Sie uns gerne kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Die Gründe für einen Auto-Verkauf können vielseitig sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hier spielen zahlreiche Einflussfaktoren eine Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Verschiedene Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können Händlereinkaufs- sowie Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Anhand der Einteilung in unterschiedliche Kategorien unterscheiden wir für wen ein Kauf, bis zu welchem Preis noch sinnvoll ist. Bei uns spielen auch die Übernahme von Firmenwagen, Bewertung von Oldtimern und Leasing-Rücknahmen eine bedeutende Rolle.

Voraussetzungen für einen seriösen Angebotspreis

Ihr Fahrzeug bekommt von unseren Kfz Sachverständigen in Damm (Kreis Parchim) eine umfangreiche Prüfung. Hierbei werden alle relevanten Kriterien zur Bewertung herangezogen, um eine neutrale Meinung bilden zu können. Eine neutrale Meinung kann hierbei besonders wichtig sein, da bei dem Verkauf oder auch dem Kauf eines Kraftfahrzeugs letztlich immer um den Preis gehandelt wird. Sollten Sie daher einen Termin bei unseren Sachverständigen in Damm (Kreis Parchim) vereinbaren, garantieren wir Ihnen, dass wir Ihnen eine verlässliche Auskunft geben und den Preisrahmen festlegen. Auch Schäden, welche eventuell nicht genannt werden, werden in jedem Fall von uns entdeckt. Bei einem vereinbarten Termin prüfen unsere Kfz-Gutachter in Damm (Kreis Parchim) sehr genau. Und das zahlt sich nahezu immer aus.

Gutachten zu Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Die Inhalte des Oldtimer-Gutachtens

Der Aufbau und die Gliederung des Gutachtens sind durch die Änderung einfacher und übersichtlicher geworden. Es hat sich hierbei der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 nicht geändert. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:

  • Die Verkehrstüchtigkeit
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Schließlich muss sein Pflege- und Erhaltungszustand genügen, um das Kraftfahrzeug auch als technisches Denkmal würdigen zu können.
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Die Werteskala ist für eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichen unerheblich. Stattdessen reicht es aus, ein positives Oldtimer-Gutachten bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der Umfang des Oldtimergutachtens

Das zu überprüfende Fahrzeug muss zugelassen sein. Zunächst wird die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Anschließend wird geprüft, ob alle Bauteile Original sind. Für eine Oldtimer-Zulassung dürfen so gut wie nur Originalteile Verwendung finden. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Damm (Kreis Parchim) hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Damm (Kreis Parchim) für Sie da sind:
19374
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Kfz Sachverständige in Crivitz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Crivitz
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Kfz-Sachverständige in Dobbertin: Auch in Dobbertin bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Dobin am See: Auch in Dobin am See bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Domsühl: Auch in Domsühl bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Ganzlin: Auch in Ganzlin bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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