Kfz-Gutachter im Kreis Plön

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Kreis Plön bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kreis Plön

Als Kfz-Gutachter in Kreis Plön und Auto-Sachverständige in Kreis Plön bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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TÜV Nord Logo
Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach erfolgtem Unfall ein Schadengutachen erstellen

Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Kreis Plön suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt diverse Gründe ein Auto in Kreis Plön zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei gibt es zahlreiche Einflussfaktoren. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für Oldtimer Fahrer erfordert die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) ein Oldtimer Gutachten für das KFZ nach der Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) §23. Die frühere besondere Erlaubnis zum Betrieb, welche 2006 in außer Kraft gesetzt wurde, ist durch das Oldtimer Gutachten ersetzt worden. (siehe: FZV (§9) Absätze 1 sowie 17.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Gutachter Profi im Kreis Plön