Die Kfz-Gutachter in Großharrie

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Großharrie bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Großharrie.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Großharrie

Als Kfz-Gutachter in Großharrie und Auto-Sachverständige in Großharrie bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Ein Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen

Die Versicherungen melden jährlich in Deutschland ca. vier Millionen Unfälle. Das zeigt, dass Unfälle sehr schnell geschehen können. Damit die Betroffenen ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen können, sollten sie zügig einen neutralen Kfz Gutachter in Großharrie zur Schadensbeurteilung einschalten. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall ergeben sich einige wichtigen Fragen, die durch ein Gutachten zu klären sind:

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Ist durch den Unfall eine Wertminderung des Wagens entstanden? Wenn ja – wie hoch ist diese?
  • Handelt es sich um einen technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden
  • Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert, wie hoch der Restwert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Großharrie vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.

Autounfall: Schadengutachten

Durch ein neutrales Kfz-Gutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Das Kfz-Gutachten gibt Ihnen sowohl Rechtssicherheit als auch die Garantie einer optimalen Schadensregulierung. Außerdem erhalten Sie in Großharrie auch eine kompetente fachliche Beratung. Liegt lediglich ein Bagatellschaden vor, wird ein Vollgutachten nicht benötigt. Es stehen weitere preisgünstigere Alternativen zur Verfügung, um den Schaden zu ermitteln. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Kontaktieren Sie uns in Großharrie auch hierfür!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibts viele Gründe, die für einen Fahrzeugverkauf sprechen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei gibt es zahlreiche Einflussfaktoren. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Diverse Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können Händlereinkaufs- sowie Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Anhand der Einteilung in unterschiedliche Kategorien unterscheiden wir für wen ein Kauf, bis zu welchem Preis noch sinnvoll ist. Bei uns spielen auch die Übernahme von Firmenwagen, Bewertung von Oldtimern und Leasing-Rücknahmen eine bedeutende Rolle.

Voraussetzungen für einen seriösen Angebotspreis

Wir als Kfz-Sachverständige in Großharrie prüfen das Objekt in Form des Fahrzeuges ganz genau. Hierbei werden alle relevanten Kriterien zur Bewertung herangezogen, um eine neutrale Meinung bilden zu können. Eine neutrale Meinung kann hierbei besonders wichtig sein, da bei dem Verkauf oder auch dem Kauf eines Kraftfahrzeugs letztlich immer um den Preis gehandelt wird. Sollten Sie daher einen Termin bei unseren Sachverständigen in Großharrie vereinbaren, garantieren wir Ihnen, dass wir Ihnen eine verlässliche Auskunft geben und den Preisrahmen festlegen. Wir decken außerdem Schäden am Fahrzeug auf, die eventuell verschwiegen wurden. Sie sollten daher direkt einen Termin mit einem unserer Experten in Großharrie ausmachen und es überprüfen lassen – es zahlt sich mit Sicherheit aus.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für den Fall, dass Sie einen Oldtimer fahren wollen, brauchen Sie entsprechend der Fahrzeugzulassungsverordnung nach Paragraph 23 StVOZO ein Gutachten betreffend das jeweilige Fahrzeug. Die bis 2006 geltende besondere Betriebserlaubnis wurde durch das jeweilige Gutachten ersetzt nach den Paragraphen 9 Abs. 1 und 17 FZV.

Worauf stützt sich das Gutachten für Oldtimer?

Der Aufbau und die Gliederung des Gutachtens sind durch die Änderung einfacher und übersichtlicher geworden. Allerdings hat sich der bisher nach VkBl. 1997 Seite 538 verwendete Bewertungsmaßstab nicht verändert. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • das Fahrzeug muss in der Form gepflegt und erhalten sein, dass es als Denkmal gelten kann
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Mittlerweile ist für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens die Werteskala unerheblich. Der Zulassungsbehörde genügt ein positiv abgeschlossenes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Die von uns durchgeführte Überprüfung hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche sich in § 29 StVZO findet. Außerdem prüfen wir die Originalität der verbauten Teile an Ihrem Auto. Um die beliebte Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen fast keine anderen Bauteile als originale verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Großharrie hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Großharrie für Sie da sind:
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Kfz Sachverständige in Großbarkau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Großbarkau
Kfz Sachverständige in Grebin: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Grebin
Kfz Sachverständige in Giekau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Giekau
Kfz Sachverständige in Fiefbergen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Fiefbergen
Kfz Sachverständige in Fargau-Pratjau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Fargau-Pratjau
Kfz Sachverständige in Fahren: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Fahren
Kfz Sachverständige in Dörnick: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dörnick
Kfz Sachverständige in Dobersdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dobersdorf
Kfz-Sachverständige in Heikendorf: Auch in Heikendorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Helmstorf: Auch in Helmstorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Högsdorf: Auch in Högsdorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Höhndorf: Auch in Höhndorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hohenfelde: Auch in Hohenfelde bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hohwacht (Ostsee): Auch in Hohwacht (Ostsee) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Honigsee: Auch in Honigsee bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kalübbe: Auch in Kalübbe bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kirchbarkau: Auch in Kirchbarkau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kirchnüchel: Auch in Kirchnüchel bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Klamp: Auch in Klamp bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Klausdorf (Stadt Schwentinental): Auch in Klausdorf (Stadt Schwentinental) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Klein Barkau: Auch in Klein Barkau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kletkamp: Auch in Kletkamp bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Köhn: Auch in Köhn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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