Die Kfz-Gutachter in Schönkirchen

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Schönkirchen bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Schönkirchen.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Schönkirchen

Als Kfz-Gutachter in Schönkirchen und Auto-Sachverständige in Schönkirchen bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Unfall

Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Schönkirchen bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu diesen Fragen gehören:

  • Welche Kosten für die Reparatur der Unfallschäden können anfallen?
  • Hat sich durch den Unfall eine Wertminderung des Fahrzeugs ergeben? Wenn ja, wie hoch fällt diese aus?
  • Liegt ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden vor?
  • Wie hoch fällt der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert aus?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Schönkirchen vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile ein neutrales Schadensgutachten bietet

Neben einer einwandfreien Schadensregulierung erhalten Sie mit dem Kfz Gutachten zudem Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Schönkirchen eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Schönkirchen günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Nehmen Sie auch in einem solchen Fall Kontakt zu uns auf!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Die Gründe für den Verkauf des Fahrzeugs können mannigfach sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei spielen Faktoren, wie Laufleistung, Abnutzung, Wertbeständigkeit, optischer Zustand, Rost, (Vor-) Schäden und viele weitere eine große Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.

Basis eines soliden Angebotspreises

Das Wunschfahrzeug wird von unseren Gutachtern in Schönkirchen von A bis Z durchgecheckt. Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Schönkirchen geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Auch werden eventuelle Schäden, die nicht genannt wurden, von unseren Kfz-Sachverständigen aufgezeigt. Für Sie lohnt sich ein Termin bei unseren Kfz-Sachverständigen in Schönkirchen, machen Sie einen Termin aus.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten des Fahrzeuges nach § 23 StVZO benötigt. Dieses Gutachten ersetzt die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 vorgeschrieben war (§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Welche Informationen enthält ein Oldtimer-Gutachten?

Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Keinen Änderungen unterlegen hat jedoch der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 S. 538. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:

  • Die Verkehrstüchtigkeit
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Schließlich muss sein Pflege- und Erhaltungszustand genügen, um das Kraftfahrzeug auch als technisches Denkmal würdigen zu können.
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Für die jeweilige Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala nicht wichtig. Ein Kfz-Gutachten mit positiven Ergebnis genügt bei der Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der Umfang des Oldtimergutachtens

Das Gutachten am zugelassenen Fahrzeug hat zunächst denselben Umfang wie eine nach § 29 StVZO vorgeschriebene Hauptuntersuchung. Anschließend wird geprüft, ob alle Bauteile Original sind. Um eine Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen nur originale Bauteile verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Schönkirchen hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Schönkirchen für Sie da sind:
24232

Stadtteile in Schönkirchen in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:

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Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Schönkirchen-Schönhorst: Am Teich, ...

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Kfz Sachverständige in Schlesen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Schlesen
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Kfz-Sachverständige in Schwartbuck: Auch in Schwartbuck bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Selent: Auch in Selent bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Stakendorf: Auch in Stakendorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Stein bei Laboe: Auch in Stein bei Laboe bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Stolpe bei Neumünster: Auch in Stolpe bei Neumünster bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Stoltenberg: Auch in Stoltenberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Wendtorf: Auch in Wendtorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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