Die Kfz-Gutachter in Güster

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Güster bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Güster.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Güster

Als Kfz-Gutachter in Güster und Auto-Sachverständige in Güster bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten aufgrund eines Unfalls erstellen

Pro Jahr werden etwa vier Millionen Unfallschäden bei den Versicherungen gemeldet. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Güster suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall stellen sich einige bedeutsame Fragen, welche nur über ein Gutachten geklärt werden können:

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • In welcher Höhe hat das Fahrzeug eine Wertminderung erlitten?
  • Ist nicht nur eine Wertminderung, sondern vielleicht sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden an dem Auto eingetreten?
  • Wie hoch wäre der Restwert des Kraftfahrzeugs und wie hoch wäre der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Güster vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Ein Gutachten eines unabhängigen Experten garantiert Rechtssicherheit und eine 100%ige Regulierung des Schadens. Darüber hinaus erhalten Sie in Güster eine kompetente Beratung. Ein volles Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Es stehen preiswertere Alternativen zur Schadensfeststellung zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Sie sollten uns in jedem Fall auch hier kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Die Menschen verkaufen ihre Autos aus unterschiedlichen Gründen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Diverse Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zum anderen kann ebenfalls der Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. So werden unterschiedliche Kategorien differenziert, für welchen Besitzer der Kauf bis zu welcher Summe sinnreich ist. So bieten wir auch Wertermittlungsverfahren für Oldtimer, Übernahmen von Firmenwägen oder Leasing-Rücknahmen an.

Basis eines belastbaren Angebotspreises

Das Fahrzeug wird von unseren Kfz Gutachtern in Güster gründlich auf Herz und Nieren untersucht. In diese Bewertung fließen alle relevanten Kriterien ein. Gerade beim Fahrzeughandeln ist es üblich, um den Kauf- bzw. Verkaufspreis zu feilschen – daher ist es durchaus sinnvoll, eine neutrale Meinung darüber einzuholen. Wir können Ihnen bei einem Termin bei uns als Kfz-Sachverständiger in Güster eine seriöse Einschätzung dazu geben, ob der Preis angemessen ist bzw. in welcher Spanne sich dieser bewegen darf. Selbstverständlich entdecken unsere Kfz-Gutachter auch nicht vorher genannte Schäden zuverlässig. Sie sollten daher direkt einen Termin mit einem unserer Experten in Güster ausmachen und es überprüfen lassen – es zahlt sich mit Sicherheit aus.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Worauf stützt sich das Gutachten für Oldtimer?

Der Aufbau und Inhalt des Gutachtens ist im Vergleich zur früheren Struktur übersichtlicher und einfacher ausgestaltet. Der nach VkBl. 1997 S. 538 anzuwendende Bewertungsmaßstab ist allerdings gleich geblieben. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Das Vorhandensein von originalen Bauteilen.
  • Um als technisch zu würdigen gelten zu können, wird ein entsprechender Erhaltungs- und Pflegezustand vorausgesetzt
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Dabei spielt die Werteskala bei der Zulassung des Oldtimers keine Rolle mehr. Das positiv abgeschlossene Gutachten genügt der Zulassungsbehörde bei der Zulassung.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Anschließend wird überprüft, ob Originalteile verbaut sind. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Güster hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Güster für Sie da sind:
21514
Kfz Sachverständige in Grove: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Grove
Kfz Sachverständige in Groß Schenkenberg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Groß Schenkenberg
Kfz Sachverständige in Groß Sarau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Groß Sarau
Kfz Sachverständige in Groß Pampau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Groß Pampau
Kfz Sachverständige in Groß Grönau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Groß Grönau
Kfz Sachverständige in Groß Disnack: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Groß Disnack
Kfz Sachverständige in Groß Boden: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Groß Boden
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Kfz Sachverständige in Grambek: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Grambek
Kfz Sachverständige in Grabau bei Schwarzenbek: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Grabau bei Schwarzenbek
Kfz Sachverständige in Göttin: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Göttin
Kfz Sachverständige in Göldenitz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Göldenitz
Kfz Sachverständige in Giesensdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Giesensdorf
Kfz Sachverständige in Geesthacht: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Geesthacht
Kfz Sachverständige in Fuhlenhagen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Fuhlenhagen
Kfz Sachverständige in Fredeburg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Fredeburg
Kfz Sachverständige in Fitzen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Fitzen
Kfz Sachverständige in Escheburg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Escheburg
Kfz Sachverständige in Elmenhorst (Kreis Hzgt Lauenburg): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Elmenhorst (Kreis Hzgt Lauenburg)
Kfz Sachverständige in Einhaus: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Einhaus
Kfz-Sachverständige in Gülzow: Auch in Gülzow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hamfelde: Auch in Hamfelde bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hamwarde: Auch in Hamwarde bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Harmsdorf bei Ratzeburg: Auch in Harmsdorf bei Ratzeburg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Havekost: Auch in Havekost bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hohenhorn: Auch in Hohenhorn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hollenbek: Auch in Hollenbek bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hornbek: Auch in Hornbek bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Horst: Auch in Horst bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Juliusburg: Auch in Juliusburg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kankelau: Auch in Kankelau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kasseburg: Auch in Kasseburg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kastorf: Auch in Kastorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kittlitz: Auch in Kittlitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Klein Pampau: Auch in Klein Pampau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Klein Zecher: Auch in Klein Zecher bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Klempau: Auch in Klempau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Klinkrade: Auch in Klinkrade bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Koberg: Auch in Koberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Köthel (Kreis Hzgt Lauenburg): Auch in Köthel (Kreis Hzgt Lauenburg) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kollow: Auch in Kollow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kröppelshagen-Fahrendorf: Auch in Kröppelshagen-Fahrendorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Krüzen: Auch in Krüzen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Krukow: Auch in Krukow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Krummesse: Auch in Krummesse bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kuddewörde: Auch in Kuddewörde bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kühsen: Auch in Kühsen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kulpin: Auch in Kulpin bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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