Die Kfz-Gutachter in Groß Schenkenberg

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Groß Schenkenberg bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Groß Schenkenberg.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Groß Schenkenberg

Als Kfz-Gutachter in Groß Schenkenberg und Auto-Sachverständige in Groß Schenkenberg bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Unfall

Ein Autounfall ist schnell passiert – allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich vier Millionen Unfallschäden gezählt. Eine Feststellung des Schadens ist, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen, für Betroffene durch einen neutralen Kfz Gutachter in Groß Schenkenberg schnellstmöglich durchführen zu lassen Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall sind einige Fragen zu klären und das kann lediglich per Gutachten erfolgen.

  • Wie hoch sind die Kosten, welche für die Unfallreparatur anfallen können?
  • Ob das Auto eine Wertminderung erlitten hat. Und wenn in welcher Höhe?
  • Sind Aspekte des wirtschaftlichen Totalschadens anzurechnen?
  • Auch die Höhe des Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert ist von großer Bedeutung.

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Groß Schenkenberg vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile erhalten Sie durch das neutrale Schadensgutachten?

Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine einwandfreie Regulierung des Unfallschadens und bietet Ihnen darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Groß Schenkenberg eine kompetente Beratung. Sollte es sich allerdings nur um einen Bagatellschaden handeln, dann gibt es jedoch alternative, günstigere Methoden den Schaden zu bewerten, hier raten wir dann möglicherweise von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Fragen sie unsere Experten und lassen sie sich beraten!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Der Verkauf eines Fahrzeuges in Groß Schenkenberg kann viele Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Unser Leistungangebot

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Aber auch ein Wiederbeschaffungswert oder Händlereinkaufswert wird festgelegt. Es erfolgt dabei auch eine Unterscheidung der verschiedenen Kategorien, bis zu welcher Summe ein Kauf von wem sinnvoll wäre. Dieses Kriterium greift oft bei der Bewertung von Leasing-Rückläufern oder der Übernahme von Firmenwägen in private Nutzung oder Händlerhand.

Die Grundlage eines guten Angebotspreises

Das gewünschte Objekt wird von unseren Sachverständigen in Groß Schenkenberg einträglich geprüft. In die Bewertung fließen alle für den Wert relevanten Kriterien ein. Handeln gehört beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs immer mit dazu, umso nützlicher ist es eine neutrale Bewertung vorliegen zu haben. Wir als Kfz Sachverständige in Groß Schenkenberg garantieren Ihnen daher eine seriöse Auskunft darüber, in welcher Preisspanne sich das Fahrzeug bewegt. Im weiteren Verlauf finden wir auch Schäden, die in der Anzeige eventuell nicht genannt worden sind. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten in Groß Schenkenberg helfen. Das wird sich definitiv auszahlen lassen.

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten des Fahrzeuges nach § 23 StVZO benötigt. Dieses Gutachten ersetzt die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 vorgeschrieben war (§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in einem Oldtimergutachten alles enthalten?

Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 wird im Gutachten beibehalten. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Das Fahrzeug muss Originalbauteile enthalten
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss genügen, um es als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Für die Oldtimerzulassung spielt die Werteskala keine Rolle mehr. Ein Gutachten mit positivem Inhalt ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Unsere Prüfung eines zugelassenen Oldtimers hat zu Beginn den Umfang der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Zur Erlangung der Oldtimerzulassung dürfen keine bzw. fast keine Teile verbaut sein, die nicht dem Original entsprechen. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Groß Schenkenberg hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Groß Schenkenberg für Sie da sind:
23860
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Kfz-Sachverständige in Groß Grönau: Auch in Groß Grönau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Groß Pampau: Auch in Groß Pampau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Groß Sarau: Auch in Groß Sarau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Grove: Auch in Grove bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gudow: Auch in Gudow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gülzow: Auch in Gülzow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Güster: Auch in Güster bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Hamwarde: Auch in Hamwarde bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Hornbek: Auch in Hornbek bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Kasseburg: Auch in Kasseburg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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