Die Kfz-Gutachter in Freist

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Freist bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Freist.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Freist

Als Kfz-Gutachter in Freist und Auto-Sachverständige in Freist bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Unfall

Pro Jahr werden etwa vier Millionen Unfallschäden bei den Versicherungen gemeldet. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Freist suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall stellen sich einige bedeutsame Fragen, welche nur über ein Gutachten geklärt werden können:

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • In welcher Höhe hat das Fahrzeug eine Wertminderung erlitten?
  • Ist nicht nur eine Wertminderung, sondern vielleicht sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden an dem Auto eingetreten?
  • Wie hoch wäre der Restwert des Kraftfahrzeugs und wie hoch wäre der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Freist vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Ein Gutachten eines unabhängigen Experten garantiert Rechtssicherheit und eine 100%ige Regulierung des Schadens. Darüber hinaus erhalten Sie in Freist eine kompetente Beratung. Ein volles Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Es stehen preiswertere Alternativen zur Schadensfeststellung zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Sie sollten uns in jedem Fall auch hier kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Die Menschen verkaufen ihre Autos aus unterschiedlichen Gründen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Diverse Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zum anderen kann ebenfalls der Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. So werden unterschiedliche Kategorien differenziert, für welchen Besitzer der Kauf bis zu welcher Summe sinnreich ist. So bieten wir auch Wertermittlungsverfahren für Oldtimer, Übernahmen von Firmenwägen oder Leasing-Rücknahmen an.

Basis eines belastbaren Angebotspreises

Das Fahrzeug wird von unseren Kfz Gutachtern in Freist gründlich auf Herz und Nieren untersucht. In diese Bewertung fließen alle relevanten Kriterien ein. Gerade beim Fahrzeughandeln ist es üblich, um den Kauf- bzw. Verkaufspreis zu feilschen – daher ist es durchaus sinnvoll, eine neutrale Meinung darüber einzuholen. Wir können Ihnen bei einem Termin bei uns als Kfz-Sachverständiger in Freist eine seriöse Einschätzung dazu geben, ob der Preis angemessen ist bzw. in welcher Spanne sich dieser bewegen darf. Selbstverständlich entdecken unsere Kfz-Gutachter auch nicht vorher genannte Schäden zuverlässig. Sie sollten daher direkt einen Termin mit einem unserer Experten in Freist ausmachen und es überprüfen lassen – es zahlt sich mit Sicherheit aus.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Worauf stützt sich das Gutachten für Oldtimer?

Der Aufbau und Inhalt des Gutachtens ist im Vergleich zur früheren Struktur übersichtlicher und einfacher ausgestaltet. Der nach VkBl. 1997 S. 538 anzuwendende Bewertungsmaßstab ist allerdings gleich geblieben. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Das Vorhandensein von originalen Bauteilen.
  • Um als technisch zu würdigen gelten zu können, wird ein entsprechender Erhaltungs- und Pflegezustand vorausgesetzt
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Dabei spielt die Werteskala bei der Zulassung des Oldtimers keine Rolle mehr. Das positiv abgeschlossene Gutachten genügt der Zulassungsbehörde bei der Zulassung.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Anschließend wird überprüft, ob Originalteile verbaut sind. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Freist hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Freist für Sie da sind:
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Kfz Sachverständige in Berga: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Berga
Kfz Sachverständige in Arnstedt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Arnstedt
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Kfz Sachverständige in Benndorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Benndorf
Kfz Sachverständige in Ahlsdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Ahlsdorf
Kfz Sachverständige in Augsdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Augsdorf
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Kfz Sachverständige in Alterode: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Alterode
Kfz Sachverständige in Blankenheim bei Sangerhausen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Blankenheim bei Sangerhausen
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Kfz Sachverständige in Brücken (Helme): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Brücken (Helme)
Kfz Sachverständige in Breitenstein: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Breitenstein
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Kfz Sachverständige in Breitungen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Breitungen
Kfz-Sachverständige in Emseloh: Auch in Emseloh bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Erdeborn: Auch in Erdeborn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Friedeburg (Saale): Auch in Friedeburg (Saale) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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