Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben und Auto-Sachverständige in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Pro Jahr werden etwa vier Millionen Unfallschäden bei den Versicherungen gemeldet. Derjenige, welcher von einem solchen Unfall betroffen ist, sollte, damit die Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, zügig den Schaden von einem Kfz-Gutachter in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben, welcher neutral ist, feststellen lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Verkehrsunfall entstehen viele essentiell wichtige Fragen.
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.
Die Kunden erhalten mit einem Gutachten die Rechtssicherheit sowie eine vollständige Schadenregulierung. Außerdem erhalten Sie in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden sind preiswertere Möglichkeiten in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben als ein Gutachten möglich, um den entstandenen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Kontaktieren Sie uns in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben auch in diesem Fall!
Es gibts viele Gründe, die für einen Fahrzeugverkauf sprechen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch eine Festlegung des Wiederbeschaffungswertes oder Händlereinkaufswertes erfolgen. Dabei erfolgt auch eine Unterscheidung in verschiedene Kategorien für welche Interessengruppe der Verkauf sinnvoll ist und für welche nicht. Ebenfalls spielen für uns Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers eine zentrale Rolle.
Das Objekt wird durch uns als Kfz Gutachter in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben umfassend geprüft. Wir lassen alle für den Fahrzeugwert relevanten Kriterien mit in die Bewertung einfließen. Eine neutrale Meinung hilft Ihnen, bei einem Kauf oder Verkauf eine Verhandlungsbasis zu erhalten. Nach der Prüfung unseres Kfz-Sachverständigen in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben erhalten sie eine Auskunft, in welchem preislichen Rahmen eine Verhandlung stattfinden sollte. Auch Schäden, die eventuell nicht genannt wurden, werden zuverlässig von unseren Sachverständigen entdeckt. Es reicht aus, wenn einfach ein Termin in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben vereinbart wurde und schon prüfen unsere Experten, was sich in jedem Fall auszahlt.
Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Die Struktur ist mit diesem Gutachten einfacher und übersichtlicher als früher gestaltet. Allerdings hat sich der bisher nach VkBl. 1997 Seite 538 verwendete Bewertungsmaßstab nicht verändert. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:
Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Anschließend wird überprüft, ob Originalteile verbaut sind. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Bornstedt bei Lutherstadt Eisleben für Sie da sind: