Die Kfz-Gutachter in Braunschwende

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Braunschwende bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Braunschwende.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Braunschwende

Als Kfz-Gutachter in Braunschwende und Auto-Sachverständige in Braunschwende bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Unfall

Ein Autounfall ist schnell passiert: Allein in Deutschland wird von den Versicherern eine Zahl von rund vier Millionen Unfällen jährlich gezählt. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Braunschwende suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall sind einige Fragen zu klären und das kann lediglich per Gutachten erfolgen.

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Ob das Auto eine Wertminderung erlitten hat. Und wenn in welcher Höhe?
  • Ist nicht nur eine Wertminderung, sondern vielleicht sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden an dem Auto eingetreten?
  • Wie hoch wäre der Restwert des Kraftfahrzeugs und wie hoch wäre der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Braunschwende vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine einwandfreie Regulierung des Unfallschadens und bietet Ihnen darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Braunschwende eine kompetente Beratung. Ein volles Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Es stehen preiswertere Alternativen zur Schadensfeststellung zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Fragen sie unsere Experten und lassen sie sich beraten!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Unterschiedliche Eigenschaften üben hierauf einen Einfluss aus. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Dienstleistungen im Rahmen eines Gutachtens

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zum anderen kann ebenfalls der Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. So werden unterschiedliche Kategorien differenziert, für welchen Besitzer der Kauf bis zu welcher Summe sinnreich ist. So bieten wir auch Wertermittlungsverfahren für Oldtimer, Übernahmen von Firmenwägen oder Leasing-Rücknahmen an.

Basis eines belastbaren Angebotspreises

Das gewünschte Objekt wird von unseren Sachverständigen in Braunschwende einträglich geprüft. In diese Bewertung fließen alle relevanten Kriterien ein. Gerade beim Fahrzeughandeln ist es üblich, um den Kauf- bzw. Verkaufspreis zu feilschen – daher ist es durchaus sinnvoll, eine neutrale Meinung darüber einzuholen. Wir können Ihnen bei einem Termin bei uns als Kfz-Sachverständiger in Braunschwende eine seriöse Einschätzung dazu geben, ob der Preis angemessen ist bzw. in welcher Spanne sich dieser bewegen darf. Im weiteren Verlauf finden wir auch Schäden, die in der Anzeige eventuell nicht genannt worden sind. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Braunschwende und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Fahrzeuggutachten notwendig (siehe auch § 23 StVZO). Die bis 2006 vorgeschriebene besondere Betriebserlaubnis wird durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe auch §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Inhalt des Oldtimergutachtens

Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Im Fahrzeug müssen Originalbauteile verbaut sein
  • Der Erhaltungs- und Pflegezustand muss hinreichend sein, um es als Denkmal der Technik zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Die Werteskala ist ohnehin unerheblich für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens. Für die Zulassungsbehörde reicht nur ein positiv abgeschlossenes Gutachten aus.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Das zugelassene Fahrzeug wird zu Beginn wie nach einer nach § 29 StVZO vorgeschriebenen Hauptuntersuchung überprüft. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. An dem Oldtimer dürfen nahezu keine anderen als die originalen Bauteile verarbeitet worden sein, damit dieser die Oldtimerzulassung bekommt. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Braunschwende hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Braunschwende für Sie da sind:
06543
Kfz Sachverständige in Blankenheim bei Sangerhausen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Blankenheim bei Sangerhausen
Kfz Sachverständige in Bischofrode: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bischofrode
Kfz Sachverständige in Beyernaumburg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Beyernaumburg
Kfz Sachverständige in Berga: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Berga
Kfz Sachverständige in Bennungen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bennungen
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Kfz Sachverständige in Amsdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Amsdorf
Kfz Sachverständige in Alterode: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Alterode
Kfz Sachverständige in Allstedt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Allstedt
Kfz Sachverständige in Ahlsdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Ahlsdorf
Kfz Sachverständige in Abberode: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Abberode
Kfz-Sachverständige in Bräunrode: Auch in Bräunrode bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Breitenstein: Auch in Breitenstein bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Breitungen: Auch in Breitungen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Brücken (Helme): Auch in Brücken (Helme) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Burgsdorf: Auch in Burgsdorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Dederstedt: Auch in Dederstedt bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Dietersdorf: Auch in Dietersdorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Edersleben: Auch in Edersleben bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Eisleben, Lutherstadt: Auch in Eisleben, Lutherstadt bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Emseloh: Auch in Emseloh bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Erdeborn: Auch in Erdeborn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Freist: Auch in Freist bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Friedeburg (Saale): Auch in Friedeburg (Saale) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Friedeburgerhütte: Auch in Friedeburgerhütte bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Friesdorf: Auch in Friesdorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gerbstedt: Auch in Gerbstedt bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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