Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Bresegard bei Picher bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Bresegard bei Picher.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Bresegard bei Picher und Auto-Sachverständige in Bresegard bei Picher bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Wer in einen Unfall verwickelt wird, sollte den entstandenen Schaden durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Bresegard bei Picher beurteilen lassen, um seine Ansprüche gegenüber der Versicherung zu wahren. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall sind einige Fragen zu klären und das kann lediglich per Gutachten erfolgen.
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Bresegard bei Picher vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.
Mittels des Gutachtens erhalten Sie eine einwandfreie Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Eine kompetente Beratung in Bresegard bei Picher erhalten Sie ebenfalls. Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, wird von einem Vollgutachten abgeraten. Es gibt dann nämlich weitere günstigere Varianten, um einen Schaden feststellen zu können. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Auch in diesem Fall dürfen Sie uns gerne kontaktieren!
Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Bresegard bei Picher. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.
Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Und außerdem ist die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes und des Händlereinkaufswertes essentiell. Für wen der Kauf dabei bis zu welcher Kaufsumme noch Sinn macht, unterscheiden wir durch die Festlegung unterschiedlicher Kategorien. Auch die Wertermittlung von Oldtimern, Rücknahme von Leasing-Fahrzeugen sowie Übernahme von Firmenwagen gehören zu unserem Portfolio.
Das gewünschte Objekt wird von unseren Sachverständigen in Bresegard bei Picher einträglich geprüft. Dabei fließen alle Kriterien, die für den Wert relevant sind, mit in die Bewertung ein. Es ist bekannt, dass beim Kauf eines Fahrzeuges stets über den Preis verhandelt wird, weshalb eine zweite sowie neutrale Meinung äußerst wichtig ist. Wer eine sichere Expertenmeinung haben möchte, in wie weit der Preis fair ist, ist mit einem Termin bei unseren Kfz-Gutachtern in Bresegard bei Picher gut beraten. Im weiteren Verlauf finden wir auch Schäden, die in der Anzeige eventuell nicht genannt worden sind. Machen Sie einfach einen Termin mit uns aus und lassen Sie unsere Experten in Bresegard bei Picher prüfen, es lohnt sich.
Wenn Sie einen Oldtimer fahren möchten, benötigen Sie laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für das Fahrzeug (§ 23 StVZO). Die frühere besonderes Betriebserlaubnis, die bis 2006 Vorschrift war, wird durch dieses Gutachten ersetzt. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Das Gutachten wurde im Vergleich zu den früher geltenden Anforderungen in seiner Struktur sowie der Übersichtlichkeit vereinfacht. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:
Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Bresegard bei Picher hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Bresegard bei Picher für Sie da sind: