Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Alt Krenzlin bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Alt Krenzlin.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Alt Krenzlin und Auto-Sachverständige in Alt Krenzlin bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Alt Krenzlin bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Gerade nach einem Unfall stellen sich einige wichtige Fragen, die ausschließlich über ein Gutachten geklärt werden können:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Alt Krenzlin vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.
Zunächst gibt Ihnen ein neutrales Schadensgutachten Rechtssicherheit und ist für eine einwandfreie Schadenregulierung unerlässlich. Darüber hinaus erhalten Sie in Alt Krenzlin eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Alt Krenzlin preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Kontaktieren Sie uns auf jeden Fall auch in diesem Fall!
Es gibt vielfältige Gründe ein Fahrzeug zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Diesbezüglich sind verschiedene Faktoren entscheidend. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.
Hierbei prüfen unsere Kfz Gutachter in Alt Krenzlin das Fahrzeug sehr detailliert. Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Alt Krenzlin garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Wir decken dabei auch Schäden auf, auch wenn diese nicht vorher erwähnt wurden. Einfach einen Termin vereinbaren und unsere Experten in Alt Krenzlin prüfen lassen. Es zahlt sich aus, Sie werden es nicht bereuen!
Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Der Maßstab zur Bewertung (festgesetzt im Verkehrsblatt '97 S. 5 3 8 hat sich dabei nicht geändert. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Das zu überprüfende Fahrzeug muss zugelassen sein. Zunächst wird die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Anschließend wird geprüft, ob alle Bauteile Original sind. Für eine Oldtimer-Zulassung dürfen so gut wie nur Originalteile Verwendung finden. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Alt Krenzlin hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Alt Krenzlin für Sie da sind: