Die Kfz-Gutachter in Bengerstorf

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Bengerstorf bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Bengerstorf.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Bengerstorf

Als Kfz-Gutachter in Bengerstorf und Auto-Sachverständige in Bengerstorf bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Betroffene Menschen sollten den entstandenen Schaden zügig durch einen neutralen Kfz Gutachter in Bengerstorf feststellen lassen. Sinn und Zweck hiervor ist es, anschließend die korrekten Versicherungsansprüche geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:

  • Wie hoch wird die Instandsetzung des vorliegenden Schadens ausfallen?
  • Hat das Kraftfahrzeug eine Wertminderung erlitten und falls ja, in welcher Höhe?
  • Ist möglicherweise ein wirtschaftlicher oder gegebenenfalls auch technischer Totalschaden eingetreten?
  • Welche Höhe haben der Restwert sowie der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Bengerstorf vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Mit dem neutralen Schadensgutachten erhalten Sie neben Rechtssicherheit auch eine ausgezeichnete Schadenregulierung. Eine kompetente Beratung in Bengerstorf erhalten Sie ebenfalls. Allerdings raten wir bei Bagatellschäden eher von einem Vollgutachten ab, da es hier alternative und deutlich preiswertere Methoden zur Schadensermittlung gibt. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Es sollte in jedem Fall Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Unterschiedliche Eigenschaften üben hierauf einen Einfluss aus. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Dienstleistungen im Rahmen eines Gutachtens

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Außerdem wird der der Wiederbeschaffungswert bzw. der Händlereinkaufswert festgelegt. Um eine Aussage darüber treffen zu können für wen der Kauf bis zu welcher Kaufsumme noch Sinn macht, teilen wir die Fahrzeuge in verschiedene Kategorien ein. Bei uns spielen ebenso Leasing Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Firmenflotten, sowie Wertschätzungen von Oldtimern eine sehr große Rolle.

Grundlage für einen soliden Angebotspreis

Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Bengerstorf auf Herz und Nieren geprüft. Alle Kriterien, die bei der Wertfindung relevant sind, fließen in die Beurteilung mit ein. Eine neutrale Meinung kann sehr nützlich sein, denn bei einem Kauf bzw. Verkauf von Fahrzeugen wird in der Regel gehandelt. Bei Vereinbarung eines Sachverständigen-Termins in Bengerstorf, erhalten unsere Kunden eine sichere Auskunft darüber, ob ein Preis fair ist oder nicht. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin in Bengerstorf und lassen es von unseren Experten prüfen.

Oldtimer-Gutachten

Wenn Sie einen Oldtimer fahren möchten, benötigen Sie laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für das Fahrzeug (§ 23 StVZO). Die frühere besonderes Betriebserlaubnis, die bis 2006 Vorschrift war, wird durch dieses Gutachten ersetzt. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Inhalt des Oldtimergutachtens

Gegenüber früheren Anforderungen hat wurde die Struktur übersichtlicher und einfacher. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Der Nachweis, dass Originalbauteile verbaut sind, muss erbracht werden.
  • Schließlich muss auch der Pflegezustand genügen, damit das Auto als technisches Denkmal gewürdigt wird
Mit der Neuausfertigung der FZV wurde auch auf die sonst angewandte Bewertungsskala verzichtet. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Ohne Bedeutung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala. Stattdessen reicht es aus, ein positives Oldtimer-Gutachten bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Unsere Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. Um eine Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen nur originale Bauteile verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Bengerstorf hierzu!

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