Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Trittau bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Trittau.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Trittau und Auto-Sachverständige in Trittau bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
In Deutschland ereignen sich viele Verkehrsunfälle. Die belegen die alljährlichen Statistiken von Versicherern, welche rund vier Millionen Unfallschäden listen. Derjenige, welcher von einem solchen Unfall betroffen ist, sollte, damit die Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, zügig den Schaden von einem Kfz-Gutachter in Trittau, welcher neutral ist, feststellen lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Trittau vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.
Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Außerdem erhalten Sie in Trittau auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden sind preiswertere Möglichkeiten in Trittau als ein Gutachten möglich, um den entstandenen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.
Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Kfz-Verkauf sprechen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. So spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch eine Festlegung des Wiederbeschaffungswertes oder Händlereinkaufswertes erfolgen. Dabei erfolgt auch eine Unterscheidung in verschiedene Kategorien für welche Interessengruppe der Verkauf sinnvoll ist und für welche nicht. Ebenfalls spielen für uns Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers eine zentrale Rolle.
Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Trittau auf Herz und Nieren geprüft. Wir lassen alle für den Fahrzeugwert relevanten Kriterien mit in die Bewertung einfließen. Eine neutrale Meinung hilft Ihnen, bei einem Kauf oder Verkauf eine Verhandlungsbasis zu erhalten. Nach der Prüfung unseres Kfz-Sachverständigen in Trittau erhalten sie eine Auskunft, in welchem preislichen Rahmen eine Verhandlung stattfinden sollte. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Trittau, es lohnt sich!
Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten des Fahrzeuges nach § 23 StVZO benötigt. Dieses Gutachten ersetzt die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 vorgeschrieben war (§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Im Vergleich zu früher wurde die Struktur des jeweiligen Gutachtens übersichtlicher und einfacher. Nicht geändert hat sich hierbei der frühere Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:
Unsere Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche im § 29 StVZO geregelt ist. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. Für den Erhalt einer begehrten Oldtimerzulassung dürfen am Fahrzeug fast nur originale Komponenten verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Trittau hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Trittau für Sie da sind: