Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Reinfeld (Holstein) bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Reinfeld (Holstein).
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Reinfeld (Holstein) und Auto-Sachverständige in Reinfeld (Holstein) bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Die Versicherungen melden jährlich in Deutschland ca. vier Millionen Unfälle. Das zeigt, dass Unfälle sehr schnell geschehen können. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Reinfeld (Holstein) bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Hierzu gehören folgende Punkte:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Reinfeld (Holstein) vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.
Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Darüber hinaus erhalten Sie in Reinfeld (Holstein) eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Reinfeld (Holstein) günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!
Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. So spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.
Wir als Kfz Sachverständige in Reinfeld (Holstein) prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Reinfeld (Holstein) geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Es lohnt sich, einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Reinfeld (Holstein) zu vereinbaren und Ihr Fahrzeug überprüfen zu lassen.
Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Der Aufbau und Inhalt des Gutachtens ist im Vergleich zur früheren Struktur übersichtlicher und einfacher ausgestaltet. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Die Begutachtung des bereits zugelassenen Fahrzeuges ist zu Anfang nicht von einer herkömmlichen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zu unterscheiden. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Um eine Oldtimerzulassung erhalten zu können, müssen fast ausschließlich Originalbauteile verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Reinfeld (Holstein) hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Reinfeld (Holstein) für Sie da sind: