Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg).
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) und Auto-Sachverständige in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Damit die Betroffenen die Versicherungsansprüche geltend machen können, sollten sie umgehend von einem neutralen Kfz-Gutachter in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) den Schaden bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Hierzu gehören folgende Punkte:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.
Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Dazu wird Ihnen in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) eine kompetente Beratung gewährt. Ein volles Gutachten eines Kfz Sachverständigen ist bei einem Bagatellschaden in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) nicht erforderlich. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Auch in diesem Fall sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.
Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits ist es auch möglich, den Händlereinkaufswert sowie den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Wir unterscheiden so in verschiedenen Kategorien, zu welcher Summe ein Kauf noch sinnvoll ist. Zu unserem Leistungsumfang gehören auch die Übernahmen von Firmenwägen, die Leasing-Rücknahme und die Ermittlung des Wertes Ihres Oldtimers.
Wir als Kfz Sachverständige in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. In die Bewertung lassen wir alle für den Wert relevanten Daten bzw. Kriterien einfließen. Daher kann es durchaus nützlich sein, eine neutrale Meinung des Fachmannes einzuholen. Wir prüfen für sie ob und in welchem Rahmen der Preis gerechtfertigt ist. Mit einem Termin bei unseren Kfz-Sachverständigen in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) können sie sicher sein, dass unsere Experten für sie eine neutrale Wertermittlung unter Berücksichtigung aller Punkte erfassen. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) und lassen es von unseren Experten prüfen.
Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV, wird für einen Oldtimer ein Gutachten nach § 23 StVZO benötigt. Ein Gutachten ersetzt nach §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV die besondere Betriebserlaubnis. Letztere war bis 2006 Vorschrift.
Das Gutachten wird heute strukturell einfacher und damit übersichtlicher gehalten. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:
Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) näher beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Schönberg (Kreis Hzgt Lauenburg) für Sie da sind: