Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Quellendorf bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Quellendorf.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Quellendorf und Auto-Sachverständige in Quellendorf bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Schnell ist ein Autounfall passiert, die Versicherer in Deutschland zählen jährlich etwa vier Millionen Schäden durch Unfälle. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Quellendorf bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Hierzu gehören folgende Punkte:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Quellendorf vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.
Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Darüber hinaus erhalten Sie in Quellendorf eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Quellendorf preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!
Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Kfz-Verkauf sprechen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei sind Faktoren zu bedenken, die zur Wertfindung mit beachtet werden müssen. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.
Wir als Kfz Sachverständige in Quellendorf prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Quellendorf garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Machen Sie einfach einen Termin mit uns aus und lassen Sie unsere Experten in Quellendorf prüfen, es lohnt sich.
Für Oldtimer Fahrer erfordert die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) ein Oldtimer Gutachten für das KFZ nach der Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) §23. Die frühere besondere Erlaubnis zum Betrieb, welche 2006 in außer Kraft gesetzt wurde, ist durch das Oldtimer Gutachten ersetzt worden. (siehe: FZV (§9) Absätze 1 sowie 17.
Gegenüber vorherigen Anforderungen wurde die Struktur des neuen Gutachtens übersichtlicher und einfacher ausgefertigt. Nicht geändert hat sich hierbei der frühere Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:
Unsere Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche im § 29 StVZO geregelt ist. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. Für den Erhalt einer begehrten Oldtimerzulassung dürfen am Fahrzeug fast nur originale Komponenten verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Quellendorf hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Quellendorf für Sie da sind: