Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Friedersdorf bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Friedersdorf.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Friedersdorf und Auto-Sachverständige in Friedersdorf bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Rund vier Millionen Unfallschäden registrieren die Versicherer jährlich in Deutschland. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung gelten zu machen, sollten Betroffene nach einem Unfall schnellstmöglich einen neutralen Kfz-Gutachter in Friedersdorf aufsuchen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall ergeben sich einige wichtigen Fragen, die durch ein Gutachten zu klären sind:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Friedersdorf vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.
Das Kfz-Gutachten gibt Ihnen sowohl Rechtssicherheit als auch die Garantie einer optimalen Schadensregulierung. Außerdem erhalten Sie in Friedersdorf auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden in Friedersdorf wird zumeist von einem Vollgutachten abgeraten, doch es gibt weitere und preiswerte Handhaben, einen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Kontaktieren Sie uns in Friedersdorf auch hierfür!
Es gibt vielfältige Gründe ein Fahrzeug zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Diesbezüglich sind verschiedene Faktoren entscheidend. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann mithilfe der Bewertung die Berechnung des Wiederbeschaffungs- oder Händlerwertes erfolgen. Wir als Fachleute bewerten das Auto dabei in unterschiedlichen Kategorien, für wen der Kauf des Kraftfahrzeugs bis zu welcher Summe überhaupt noch sinnvoll ist. Auch Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers spielen bei uns eine große Rolle.
Wir als Kfz-Sachverständige in Friedersdorf prüfen das Objekt in Form des Fahrzeuges ganz genau. Sämtliche Kriterien, die für den Wert des Kraftfahrzeugs relevant sind, fließen in unsere Bewertung ein. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es von Vorteil, eine neutrale Ansicht einzubeziehen. Bei einem Termin mit unseren Kfz Gutachtern in Friedersdorf erteilen wir Ihnen eine fundierte Auskunft dazu, inwiefern der Preis angemessen ist. Wir decken außerdem Schäden am Fahrzeug auf, die eventuell verschwiegen wurden. Es zahlt sich aus, einen Termin mit unserem Kfz-Gutachter in Friedersdorf zu vereinbaren!
Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).
Im Vergleich zu früher wurde die Struktur des jeweiligen Gutachtens übersichtlicher und einfacher. Der Maßstab zur Bewertung (festgesetzt im Verkehrsblatt '97 S. 5 3 8 hat sich dabei nicht geändert. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Das zu überprüfende Fahrzeug muss zugelassen sein. Zunächst wird die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Anschließend wird geprüft, ob alle Bauteile Original sind. Für eine Oldtimer-Zulassung dürfen so gut wie nur Originalteile Verwendung finden. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Friedersdorf hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Friedersdorf für Sie da sind: