Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Oldenborstel bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Oldenborstel.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Oldenborstel und Auto-Sachverständige in Oldenborstel bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Den Betroffenen wird dringend empfohlen sich an einen neutralen Kfz Gutachter in Oldenborstel zu wenden, der den Schaden begutachtet, damit Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall stellen sich zahlreiche Fragen, die durch das Gutachten zu klären sind:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Oldenborstel vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.
Ein neutrales Kfz Gutachten dient vor allem der Rechtssicherheit und einer sicheren Abwicklung der Schadensregulierung. Eine kompetente Beratung in Oldenborstel erhalten Sie ebenfalls. Von einem Vollgutachten ist abzuraten, sofern lediglich ein Bagatellschaden vorliegt. In einem solchen Fall gibt es andere, preiswertere Möglichkeit den Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Auch der Schädiger sollte uns in dem Fall kontaktieren.
Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.
Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Andererseits wird ebenfalls der Händlereinkaufswert sowie der Wiederbeschaffungswert ermittelt. In unterschiedliche Kategorien differenzieren wir deshalb, für welche Person der Kauf bis zu welcher Summe sinngemäß ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen, Leasingrücknahme und Evaluierungen des Wertes von Oldtimern spielen bei uns eine bedeutende Rolle.
Wir als Gutachter in Oldenborstel prüfen ihr Objekt der Begierde auf Herz und Nieren! In die Bewertung lassen wir alle nötigen Kriterien, die für den Wert bestimmend sind, mit einfließen. Gerade beim Handel mit Fahrzeugen wird immer über den Preis gehandelt, weshalb es einen Vorteil darstellt, wenn man sich eine neutrale Meinung einholt. Vereinbaren Sie daher bei unserem Gutachter in Oldenborstel einen Termin und wir geben Ihnen genauer Auskünfte über das Auto und seinen Wert einschließlich seines Preises. Auch schwer erkennbare Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind, werden von uns zuverlässig entdeckt. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Oldenborstel, es lohnt sich!
Laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Oldtimers ein Gutachten über das Fahrzeug notwendig - siehe auch § 23 StVZO. Das Gutachten ersetzt damit die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 als Vorschrift galt. (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV)
Ein solches Gutachten ab 2006 ist nunmehr übersichtlicher und zugleich einfacher gestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:
Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Oldenborstel hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Oldenborstel für Sie da sind: