Die Kfz-Gutachter in Landrecht

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Landrecht bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Landrecht.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Landrecht

Als Kfz-Gutachter in Landrecht und Auto-Sachverständige in Landrecht bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Ein Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen

Es kann schnell geschehen, dass man einen Autounfall erleidet, in Deutschland werden durch die jeweilige Versicherung in jedem Jahr ungefähr 4 Millionen Unfallschäden registriert. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Landrecht festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall stellen sich zahlreiche Fragen, die durch das Gutachten zu klären sind:

  • Welche Reparaturkosten erwarten mich für die Reparatur?
  • Entsteht eine Wertminderung durch den Schaden und in welchem Umfang?
  • Handelt es sich um einen Totalschaden?
  • Wie hoch sind Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Landrecht vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Mittels des Gutachtens erhalten Sie eine einwandfreie Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Landrecht auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Doch auch in diesem Fall sollten Sie uns kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Dienstleistungen im Rahmen eines Gutachtens

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.

Das Fundament eines angemessenen Angebotspreises

Wir als Gutachter in Landrecht prüfen ihr Objekt der Begierde auf Herz und Nieren! Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Auch schwer erkennbare Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind, werden von uns zuverlässig entdeckt. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten in Landrecht helfen. Das wird sich definitiv auszahlen lassen.

Die Begutachtung von Oldtimern

Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).

Was ist in dem Gutachten für Oldtimer enthalten?

Der Aufbau und die Gliederung des Gutachtens sind durch die Änderung einfacher und übersichtlicher geworden. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Das Vorhandensein von originalen Bauteilen.
  • Der Erhaltungs- und Pflegezustand muss hinreichend sein, um es als Denkmal der Technik zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Die Werteskala ist ohnehin unerheblich für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens. Für die Zulassungsbehörde reicht nur ein positiv abgeschlossenes Gutachten aus.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Das zugelassene Fahrzeug wird zu Beginn wie nach einer nach § 29 StVZO vorgeschriebenen Hauptuntersuchung überprüft. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. An dem Oldtimer dürfen nahezu keine anderen als die originalen Bauteile verarbeitet worden sein, damit dieser die Oldtimerzulassung bekommt. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Landrecht hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Landrecht für Sie da sind:
25554
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Kfz Sachverständige in Krummendiek: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Krummendiek
Kfz Sachverständige in Kronsmoor: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Kronsmoor
Kfz Sachverständige in Krempermoor: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Krempermoor
Kfz Sachverständige in Kremperheide: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Kremperheide
Kfz Sachverständige in Krempe: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Krempe
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Kfz Sachverständige in Itzehoe: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Itzehoe
Kfz Sachverständige in Huje: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Huje
Kfz Sachverständige in Horst (Holstein): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Horst (Holstein)
Kfz Sachverständige in Holstenniendorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Holstenniendorf
Kfz Sachverständige in Hohenlockstedt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Hohenlockstedt
Kfz Sachverständige in Hohenfelde bei Elmshorn: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Hohenfelde bei Elmshorn
Kfz-Sachverständige in Landscheide: Auch in Landscheide bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Lockstedt: Auch in Lockstedt bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Looft: Auch in Looft bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Mehlbek: Auch in Mehlbek bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Moordiek: Auch in Moordiek bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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