Die Kfz-Gutachter in Neureichenau

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Neureichenau bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Neureichenau.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Neureichenau

Als Kfz-Gutachter in Neureichenau und Auto-Sachverständige in Neureichenau bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten bei Autounfällen

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Neureichenau suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall gibt es einige essentielle Fragestellungen, die nur durch ein Gutachten aufgeklärt werden können:

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Ist eine Wertminderung für das Fahrzeug entstanden und in welcher Höhe muss diese angerechnet werden
  • Ist nicht nur eine Wertminderung, sondern vielleicht sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden an dem Auto eingetreten?
  • Wie hoch wäre der Restwert des Kraftfahrzeugs und wie hoch wäre der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Neureichenau vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Das neutrale Schadensgutachten bringt Rechtssicherheit. Bei der Schadenregulierung, gestützt auf ein Kfz-Gutachten, haben Sie die Vorteile auf Ihrer Seite Darüber hinaus erhalten Sie in Neureichenau eine kompetente Beratung. Ein volles Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Es stehen preiswertere Alternativen zur Schadensfeststellung zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Verständigen Sie uns in Neureichenau auch in solchen Fällen!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Die Gründe für den Verkauf des Fahrzeugs können mannigfach sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei spielen Faktoren, wie Laufleistung, Abnutzung, Wertbeständigkeit, optischer Zustand, Rost, (Vor-) Schäden und viele weitere eine große Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zum anderen kann ebenfalls der Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. So werden unterschiedliche Kategorien differenziert, für welchen Besitzer der Kauf bis zu welcher Summe sinnreich ist. So bieten wir auch Wertermittlungsverfahren für Oldtimer, Übernahmen von Firmenwägen oder Leasing-Rücknahmen an.

Basis eines belastbaren Angebotspreises

Wir als Kfz-Gutachter in Neureichenau prüfen das bevorstehende Objekt in allen Kategorien. In diese Bewertung fließen alle relevanten Kriterien ein. Gerade beim Fahrzeughandeln ist es üblich, um den Kauf- bzw. Verkaufspreis zu feilschen – daher ist es durchaus sinnvoll, eine neutrale Meinung darüber einzuholen. Wir können Ihnen bei einem Termin bei uns als Kfz-Sachverständiger in Neureichenau eine seriöse Einschätzung dazu geben, ob der Preis angemessen ist bzw. in welcher Spanne sich dieser bewegen darf. Auch nicht explizit genannte Schäden werden von uns zuverlässig erkannt. Es reicht aus, wenn einfach ein Termin in Neureichenau vereinbart wurde und schon prüfen unsere Experten, was sich in jedem Fall auszahlt.

Oldtimerbegutachtung

Für den Fall, dass Sie einen Oldtimer fahren wollen, brauchen Sie entsprechend der Fahrzeugzulassungsverordnung nach Paragraph 23 StVOZO ein Gutachten betreffend das jeweilige Fahrzeug. Die bis 2006 geltende besondere Betriebserlaubnis wurde durch das jeweilige Gutachten ersetzt nach den Paragraphen 9 Abs. 1 und 17 FZV.

Was enthält das Gutachten für Oldtimer?

Der Aufbau und Inhalt des Gutachtens ist im Vergleich zur früheren Struktur übersichtlicher und einfacher ausgestaltet. Keinen Änderungen unterlegen hat jedoch der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 S. 538. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:

  • Die Verkehrstüchtigkeit
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Schließlich muss sein Pflege- und Erhaltungszustand genügen, um das Kraftfahrzeug auch als technisches Denkmal würdigen zu können.
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Für die jeweilige Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala nicht wichtig. Ein Kfz-Gutachten mit positiven Ergebnis genügt bei der Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der Umfang des Oldtimergutachtens

Das Gutachten am zugelassenen Fahrzeug hat zunächst denselben Umfang wie eine nach § 29 StVZO vorgeschriebene Hauptuntersuchung. Anschließend wird geprüft, ob alle Bauteile Original sind. Um eine Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen nur originale Bauteile verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Neureichenau hierzu!

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