Die Kfz-Gutachter in Eppenschlag

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Eppenschlag bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Eppenschlag.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Eppenschlag

Als Kfz-Gutachter in Eppenschlag und Auto-Sachverständige in Eppenschlag bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten bei Autounfällen

In Deutschland ereignen sich viele Verkehrsunfälle. Die belegen die alljährlichen Statistiken von Versicherern, welche rund vier Millionen Unfallschäden listen. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Eppenschlag suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Es gibt viele wichtige Fragen, welche sich nach einem Autounfall stellen und die lediglich durch ein Gutachten aufzuklären sind.

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Ist es zu einer Wertminderung des Fahrzeugs gekommen und wie hoch ist diese?
  • Ist nicht nur eine Wertminderung, sondern vielleicht sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden an dem Auto eingetreten?
  • Wie hoch wäre der Restwert des Kraftfahrzeugs und wie hoch wäre der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Eppenschlag vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Mit dem neutralen Schadensgutachten erhalten Sie neben Rechtssicherheit auch eine ausgezeichnete Schadenregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Eppenschlag eine kompetente Beratung. Ein volles Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Es stehen preiswertere Alternativen zur Schadensfeststellung zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Auch in diesem Fall sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei spielen diverse Faktoren eine bestimmende Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Unterschiedliches Leistungsangebot

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zum anderen kann ebenfalls der Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. So werden unterschiedliche Kategorien differenziert, für welchen Besitzer der Kauf bis zu welcher Summe sinnreich ist. So bieten wir auch Wertermittlungsverfahren für Oldtimer, Übernahmen von Firmenwägen oder Leasing-Rücknahmen an.

Basis eines belastbaren Angebotspreises

Unsere Kfz Gutachter in Eppenschlag prüfen das gewünschte Fahrzeug umfassend. In diese Bewertung fließen alle relevanten Kriterien ein. Gerade beim Fahrzeughandeln ist es üblich, um den Kauf- bzw. Verkaufspreis zu feilschen – daher ist es durchaus sinnvoll, eine neutrale Meinung darüber einzuholen. Wir können Ihnen bei einem Termin bei uns als Kfz-Sachverständiger in Eppenschlag eine seriöse Einschätzung dazu geben, ob der Preis angemessen ist bzw. in welcher Spanne sich dieser bewegen darf. Zudem werden auch Schäden, welche möglicherweise nicht offenbart wurden, zuverlässig durch uns gefunden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Eppenschlag, es lohnt sich!

Gutachten zu Oldtimern

Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).

Was ist im Gutachten für Oldtimer alles enthalten?

Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Das Fahrzeug muss aus original Bauteilen bestehen
  • Als erhaltenswertes technisches Denkmal muss ein Oldtimer dem Pflege- und Erhaltungszustand genügen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Für das Zuteilen von einem H-Kennzeichen spielt die Werteskala keine Rolle. Bei der Zulassungsbehörde ist ein positiv abgeschlossenes Gutachten ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Die Begutachtung des bereits zugelassenen Fahrzeuges ist zu Anfang nicht von einer herkömmlichen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zu unterscheiden. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Um eine Oldtimerzulassung erhalten zu können, müssen fast ausschließlich Originalbauteile verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Eppenschlag hierzu genauer beraten!

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