Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Neukirch/Lausitz bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Neukirch/Lausitz.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Neukirch/Lausitz und Auto-Sachverständige in Neukirch/Lausitz bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Neukirch/Lausitz bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Verkehrsunfall entstehen viele essentiell wichtige Fragen.
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Neukirch/Lausitz vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.
Die Kunden erhalten mit einem Gutachten die Rechtssicherheit sowie eine vollständige Schadenregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Neukirch/Lausitz eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Neukirch/Lausitz günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Kontaktieren Sie uns in Neukirch/Lausitz auch in diesem Fall!
Es gibt vielfältige Gründe ein Fahrzeug zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Diesbezüglich sind verschiedene Faktoren entscheidend. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.
Das Objekt wird durch uns als Kfz Gutachter in Neukirch/Lausitz umfassend geprüft. Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Neukirch/Lausitz geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Auch Schäden, die eventuell nicht genannt wurden, werden zuverlässig von unseren Sachverständigen entdeckt. Bei einem vereinbarten Termin prüfen unsere Kfz-Gutachter in Neukirch/Lausitz sehr genau. Und das zahlt sich nahezu immer aus.
Für den Fall, dass Sie einen Oldtimer fahren wollen, brauchen Sie entsprechend der Fahrzeugzulassungsverordnung nach Paragraph 23 StVOZO ein Gutachten betreffend das jeweilige Fahrzeug. Die bis 2006 geltende besondere Betriebserlaubnis wurde durch das jeweilige Gutachten ersetzt nach den Paragraphen 9 Abs. 1 und 17 FZV.
Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Der Maßstab zur Bewertung (festgesetzt im Verkehrsblatt '97 S. 5 3 8 hat sich dabei nicht geändert. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:
Die Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat gegenwärtig den Umfang der bekannten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Außerdem wird überprüft, ob alle Bauteile Originale sind. Damit das Fahrzeug die beliebte Zulassung als Oldtimer erhält, darf dieses fast nur Originalbauteile enthalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Neukirch/Lausitz hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Neukirch/Lausitz für Sie da sind: