Die Kfz-Gutachter in Hochkirch

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Hochkirch bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Hochkirch.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Hochkirch

Als Kfz-Gutachter in Hochkirch und Auto-Sachverständige in Hochkirch bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach einem Unfall erstellen wir Ihr Schadengutachten

Ein Autounfall ist schnell passiert – allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich vier Millionen Unfallschäden gezählt. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Hochkirch suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Ein Kfz-Gutachter kann nach einem Unfall folgende Fragen beantworten:

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Ist der Wert des Wagens nach dem Unfall gemindert? Wenn ja, wie hoch ist die Wertminderung?
  • Ist nicht nur eine Wertminderung, sondern vielleicht sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden an dem Auto eingetreten?
  • Wie hoch wäre der Restwert des Kraftfahrzeugs und wie hoch wäre der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Hochkirch vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine komplette Regulierung des Schadens und bieten darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Hochkirch eine kompetente Beratung. Ein volles Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Es stehen preiswertere Alternativen zur Schadensfeststellung zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Auch der Schädiger sollte uns in dem Fall kontaktieren.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Fahrzeuge werden aus unterschiedlichen Gründen verkauft. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Vielfältige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zum anderen kann ebenfalls der Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. So werden unterschiedliche Kategorien differenziert, für welchen Besitzer der Kauf bis zu welcher Summe sinnreich ist. So bieten wir auch Wertermittlungsverfahren für Oldtimer, Übernahmen von Firmenwägen oder Leasing-Rücknahmen an.

Basis eines belastbaren Angebotspreises

Das Fahrzeug wird von unseren Kfz-Gutachtern in Hochkirch bis ins kleinste Detail geprüft. In diese Bewertung fließen alle relevanten Kriterien ein. Gerade beim Fahrzeughandeln ist es üblich, um den Kauf- bzw. Verkaufspreis zu feilschen – daher ist es durchaus sinnvoll, eine neutrale Meinung darüber einzuholen. Wir können Ihnen bei einem Termin bei uns als Kfz-Sachverständiger in Hochkirch eine seriöse Einschätzung dazu geben, ob der Preis angemessen ist bzw. in welcher Spanne sich dieser bewegen darf. Auch nicht genannte Schäden werden von unseren Kfz Sachverständigen sorgfältig überprüft. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten in Hochkirch helfen. Das wird sich definitiv auszahlen lassen.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in dem Gutachten für Oldtimer enthalten?

Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Nicht geändert hat sich der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Im Fahrzeug müssen Originalbauteile verbaut sein
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss genügen, um es als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. So soll die Abwicklung der Oldtimerzulassung vereinfacht werden. Vielmehr genügt für die Zulassungsbehörde ein positiv abgeschlossenes Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Die von uns durchgeführte Untersuchung Ihres Fahrzeugs hat in erster Linie den Umfang einer Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Fast keine anderen Teile sind zugelassen. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Hochkirch hierzu genauer beraten!

Weiteres zu Gutachter Profi: Ihrem Kfz-Sachverständigen in Hochkirch


Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Hochkirch für Sie da sind:
02627
Kfz Sachverständige in Bautzen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bautzen
Kfz Sachverständige in Großpostwitz/Oberlausitz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Großpostwitz/Oberlausitz
Kfz Sachverständige in Großharthau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Großharthau
Kfz Sachverständige in Großdubrau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Großdubrau
Kfz Sachverständige in Göda: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Göda
Kfz Sachverständige in Frankenthal: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Frankenthal
Kfz Sachverständige in Doberschau-Gaußig: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Doberschau-Gaußig
Kfz Sachverständige in Demitz-Thumitz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Demitz-Thumitz
Kfz Sachverständige in Cunewalde: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Cunewalde
Kfz Sachverständige in Crostau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Crostau
Kfz Sachverständige in Burkau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Burkau
Kfz Sachverständige in Bischofswerda: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bischofswerda
Kfz Sachverständige in Guttau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Guttau
Kfz-Sachverständige in Kirschau: Auch in Kirschau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Königswartha: Auch in Königswartha bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kubschütz: Auch in Kubschütz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Malschwitz: Auch in Malschwitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Neschwitz: Auch in Neschwitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Neukirch/Lausitz: Auch in Neukirch/Lausitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Obergurig: Auch in Obergurig bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Puschwitz: Auch in Puschwitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Radibor: Auch in Radibor bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Rammenau: Auch in Rammenau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Schirgiswalde: Auch in Schirgiswalde bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Schmölln-Putzkau: Auch in Schmölln-Putzkau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Sohland an der Spree: Auch in Sohland an der Spree bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Steinigtwolmsdorf: Auch in Steinigtwolmsdorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Weißenberg: Auch in Weißenberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Wilthen: Auch in Wilthen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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