Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Gremersdorf-Buchholz bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Gremersdorf-Buchholz.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Gremersdorf-Buchholz und Auto-Sachverständige in Gremersdorf-Buchholz bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Betroffene Menschen sollten den entstandenen Schaden zügig durch einen neutralen Kfz Gutachter in Gremersdorf-Buchholz feststellen lassen. Sinn und Zweck hiervor ist es, anschließend die korrekten Versicherungsansprüche geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Ein Kfz-Gutachter kann nach einem Unfall folgende Fragen beantworten:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Gremersdorf-Buchholz vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.
Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine einwandfreie Regulierung des Unfallschadens und bietet Ihnen darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Eine kompetente Beratung in Gremersdorf-Buchholz erhalten Sie ebenfalls. Allerdings raten wir bei Bagatellschäden eher von einem Vollgutachten ab, da es hier alternative und deutlich preiswertere Methoden zur Schadensermittlung gibt. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Doch auch in diesem Fall sollten Sie uns kontaktieren!
Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.
Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Außerdem wird der der Wiederbeschaffungswert bzw. der Händlereinkaufswert festgelegt. Um eine Aussage darüber treffen zu können für wen der Kauf bis zu welcher Kaufsumme noch Sinn macht, teilen wir die Fahrzeuge in verschiedene Kategorien ein. Bei uns spielen ebenso Leasing Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Firmenflotten, sowie Wertschätzungen von Oldtimern eine sehr große Rolle.
Das Fahrzeug wird von unseren Kfz-Gutachtern in Gremersdorf-Buchholz bis ins kleinste Detail geprüft. Alle Kriterien, die bei der Wertfindung relevant sind, fließen in die Beurteilung mit ein. Eine neutrale Meinung kann sehr nützlich sein, denn bei einem Kauf bzw. Verkauf von Fahrzeugen wird in der Regel gehandelt. Bei Vereinbarung eines Sachverständigen-Termins in Gremersdorf-Buchholz, erhalten unsere Kunden eine sichere Auskunft darüber, ob ein Preis fair ist oder nicht. Auch nicht genannte Schäden werden von unseren Kfz Sachverständigen sorgfältig überprüft. Es lohnt sich, einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Gremersdorf-Buchholz zu vereinbaren und Ihr Fahrzeug überprüfen zu lassen.
Die Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV genannt, fordert ein Gutachten über einen Oldtimer, bevor dieser für den Straßenverkehr zugelassen werden kann (§ 23 StVZO). Bis 2006 galt die Vorschrift eine besondere Betriebserlaubnis zum Nutzen eines Oldtimers vorzulegen. Diese ersetzt heute das Gutachten laut §§ 9 Absatz 1 und 17 FZO.
Gegenüber früheren Anforderungen hat wurde die Struktur übersichtlicher und einfacher. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:
Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Gremersdorf-Buchholz hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Gremersdorf-Buchholz für Sie da sind:
Stadtteile in Gremersdorf-Buchholz in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Gremersdorf-Buchholz-Pöglitz: Neue Straße, Neubaustraße, ...