Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Zingst bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Zingst.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Zingst und Auto-Sachverständige in Zingst bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Sachschäden selbst bei leichten Unfällen müssen gegenüber dem Versicherungsgeber von KFZ-Versicherungen über ein Gutachten bewertet werden. Ein neutraler Kfz Sachverständiger in Zingst sollte vom Versicherungsnehmer daher schnellstmöglich beauftragt werden. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Hierzu gehören folgende Punkte:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Zingst vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.
Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Dazu wird Ihnen in Zingst eine kompetente Beratung gewährt. Gerade bei einem Bagatellschaden gibt es anderweitige, preiswerte Verfahren den Unfallschaden festzustellen, daher raten wir hier bei Bedarf von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Auch in diesem Fall sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Zingst. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.
Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Mitunter ist der Wiederbeschaffungswert zu berechnen und der Händlereinkaufswert wird festgelegt. Auf diese Weise können wir auch in verschiedenen Kategorien unterscheiden, für welche Person der Kauf bis zu einer Höhe von welchem Betrag noch sinnhaft ist. Bei uns werden auch Leasing-Rücknahmen, die Evaluierung von Oldtimer-Werten sowie die Übernahme von Firmenwagen behandelt.
Wir als Kfz Sachverständige in Zingst prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. Alle Gesichtspunkte, die den Wert des Fahrzeugs betreffen fließen dabei in unsere Bewertung mit ein. Gerade beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen wird viel gehandelt – deshalb macht es hierbei Sinn, sich eine neutrale Meinung einzuholen. Im Rahmen eines Termins bei unseren Kfz Gutachter in Zingst garantieren wir Ihnen eine belastbare Auskunft darüber zu geben, in welcher Spanne sich der Preis bewegen darf. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin in Zingst und lassen es von unseren Experten prüfen.
Zur Anschaffung eines Oldtimers wird ein spezielles Gutachten benötigt (§23 StVZO). Bis 2006 gab es die besondere Betriebserlaubnis für Oldtimer, die jetzt durch das Gutachten ersetzt wurde (§§9 Absatz 1 und 17 FZV).
Im Vergleich zu den vorherigen Anforderungen ist die Struktur des Gutachtens nun übersichtlicher und einfacher gehalten. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:
Die von uns durchgeführte Überprüfung hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche sich in § 29 StVZO findet. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Zingst näher beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Zingst für Sie da sind: