Die Kfz-Gutachter in Gerbitz

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Gerbitz bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Gerbitz.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Gerbitz

Als Kfz-Gutachter in Gerbitz und Auto-Sachverständige in Gerbitz bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach erfolgtem Unfall ein Schadengutachen erstellen

Pro Jahr werden etwa vier Millionen Unfallschäden bei den Versicherungen gemeldet. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Gerbitz suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Hat das Kraftfahrzeug eine Wertminderung erlitten und falls ja, in welcher Höhe?
  • Ist nicht nur eine Wertminderung, sondern vielleicht sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden an dem Auto eingetreten?
  • Wie hoch wäre der Restwert des Kraftfahrzeugs und wie hoch wäre der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Gerbitz vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Darüber hinaus erhalten Sie in Gerbitz eine kompetente Beratung. Ein volles Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Es stehen preiswertere Alternativen zur Schadensfeststellung zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Gerbitz. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierfür sind zahlreiche Faktoren entscheidend. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Vielfältige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zum anderen kann ebenfalls der Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. So werden unterschiedliche Kategorien differenziert, für welchen Besitzer der Kauf bis zu welcher Summe sinnreich ist. So bieten wir auch Wertermittlungsverfahren für Oldtimer, Übernahmen von Firmenwägen oder Leasing-Rücknahmen an.

Basis eines belastbaren Angebotspreises

Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Gerbitz auf Herz und Nieren geprüft. In diese Bewertung fließen alle relevanten Kriterien ein. Gerade beim Fahrzeughandeln ist es üblich, um den Kauf- bzw. Verkaufspreis zu feilschen – daher ist es durchaus sinnvoll, eine neutrale Meinung darüber einzuholen. Wir können Ihnen bei einem Termin bei uns als Kfz-Sachverständiger in Gerbitz eine seriöse Einschätzung dazu geben, ob der Preis angemessen ist bzw. in welcher Spanne sich dieser bewegen darf. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Ein Termin bei unserem Kfz-Sachverständigen in Gerbitz zahlt sich damit für Sie aus.

Gutachten zu Oldtimern

Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in einem Oldtimer-Gutachten enthalten?

Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Das Fahrzeug muss aus original Bauteilen bestehen
  • Pflege- und Erhaltungszustand sollten so ansprechend sein, dass es sich lohnt, das Fahrzeug als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Für die Oldtimerzulassung spielt die Werteskala keine Rolle mehr. Ein Gutachten mit positivem Inhalt ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Unsere Prüfung eines zugelassenen Oldtimers hat zu Beginn den Umfang der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Zur Erlangung der Oldtimerzulassung dürfen keine bzw. fast keine Teile verbaut sein, die nicht dem Original entsprechen. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Gerbitz hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Gerbitz für Sie da sind:
06429
Kfz Sachverständige in Alsleben (Saale): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Alsleben (Saale)
Kfz Sachverständige in Etgersleben: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Etgersleben
Kfz Sachverständige in Egeln: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Egeln
Kfz Sachverständige in Edlau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Edlau
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Kfz Sachverständige in Bördeland: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bördeland
Kfz Sachverständige in Biendorf (Stadt Bernburg): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Biendorf (Stadt Bernburg)
Kfz Sachverständige in Bernburg (Saale): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bernburg (Saale)
Kfz Sachverständige in Barby (Elbe): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Barby (Elbe)
Kfz Sachverständige in Baalberge: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Baalberge
Kfz Sachverständige in Aschersleben: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Aschersleben
Kfz Sachverständige in Amesdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Amesdorf
Kfz Sachverständige in Förderstedt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Förderstedt
Kfz-Sachverständige in Gerlebogk: Auch in Gerlebogk bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Giersleben: Auch in Giersleben bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Glinde (Stadt Barby): Auch in Glinde (Stadt Barby) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gnadau: Auch in Gnadau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gröna: Auch in Gröna bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Groß Rosenburg: Auch in Groß Rosenburg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Groß Schierstedt: Auch in Groß Schierstedt bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Güsten: Auch in Güsten bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hakeborn: Auch in Hakeborn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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